Aktuelle Stellungnahme

01.06.2010
Erklärung zum erfolgreichen Abschluss
der Überprüfungs-konferenz des Nichtverbreitungsvertrags
in New York
Prof. Dr. Götz Neuneck
Das IFSH begrüßt den erfolgreichen Abschluss
der am 28. Mai in New York zu Ende gegan-genen Überprüfungskonferenz
des Nichtverbreitungsvertrags. Die Bedeutung des Abschluss-dokuments
liegt in der Tatsache begründet, dass die Vertragsparteien
einem umfassenden und gemeinsam erarbeiteten Aktionsplan
verbindlich zugestimmt haben, nachdem in den letzten
15 Jahren lähmender Stillstand in der nuklearen
Abrüstung, dem Mittleren Osten und bei wichtigen
Rüstungskontrollinitiativen zu verzeichnen war.
Insbesondere im Bereich der nuklearen Abrüstung
können die Vertragsstaaten in Zukunft durch die
22 beschlossenen konkreten Aktionen wichtige Fortschritte
auf den Weg bringen. Die Nuklearwaffenstaaten sind
nun verpflichtet (Aktion 1), die Abrüstungsverpflichtung
des Art. VI zu erfüllen, um das „Ziel einer
Welt ohne Nuklearwaffen“ zu erreichen. „Alle
Typen von Nuklearwaffen“, d.h. auch die sogenannten
taktischen Atomwaffen, sollen reduziert und letztlich
vollständig eliminiert werden (Aktion 3). Alle
Staaten werden dazu aufgerufen, den notwendigen Rahmen
für eine Welt ohne Nuklearwaffen zu schaffen.
Verhandlungen für eine Nuklearwaffenkonvention
werden ebenfalls als weitere Möglichkeit genannt
wie auch eine „Rahmenvereinbarung von getrennten,
sich gegenseitig verstärkenden Instrumenten,
unters-tützt durch ein starkes Verifikationssystem“.
Die beschleunigte Einbeziehung „aller Typen
von Kernwaffen“ „ungeachtet von Art und
Stationierungsort“ ermöglicht die Berücksichtigung
taktischer Nuklearwaffen (Aktion 5b), deren Abzug
im Rahmen der NATO diskutiert wird. Bedauerlich ist
die Tatsache, dass das Dokument diese Kategorie nicht
gesondert hervorhebt und keinen Zeitrahmen für
weitere Abrüstungsschritte setzt. Die Nuklearwaffenstaaten
haben offensichtlich immer wieder erfolgreich weitergehende
Vorschläge verhindert oder den Text durch einschränkende
Formulierungen verwässert.
Die Arbeit der Genfer Abrüstungskonferenz soll
ebenfalls wiederbelebt werden, notfalls durch eine
vom UN-Generalsekretär einberufene hochrangige
Konferenz (Aktion 7-9). Die Ratifikation des Teststoppvertrags
(CTBT) muss vorangetrieben werden (Aktion 10-14).
Ein Verbot der Weiterentwicklung von Nuklearwaffen
wurde hingegen leider nicht beschlossen. Der Abschnitt
zur Nichtverbreitung verzeichnet zwar 24 Aktionselemente,
enthält aber keine entscheidenden Neuerungen.
Obwohl der Iran und seine Nuklearambitionen hier nicht
explizit genannt werden, ist eine Lösung dieser
Problematik dringend geboten.
Der Abschnitt zur friedlichen Nutzung der Atomenergie
(Aktion 47-64) trägt der Debatte um Nuklearsicherheit,
Technologietransfer und -kooperation Rechnung. Ein
Durchbruch ist bei dem abschließenden Abschnitt
zur Schaffung einer von Massenvernichtungswaffen freien
Zone im Mittleren Osten zu verzeichnen. Hier können
durch die Einsetzung eines Beauftrag-ten („Facilitator“)
durch den UN-Generalsekretär und eine Konferenz
im Jahr 2012 in der Region erste verbindliche Schritte
zur Implementierung einer solchen Zone erzielt werden.
Die Beteiligung Israels an einem solchen Prozess ist
dabei unerlässlich.
Die internationale Gemeinschaft hat mit dem Dokument
einen verbindlichen Rahmen ge-schaffen, auf dessen
Grundlage es – trotz weiterhin vorhandener Defizite
und Formelkomp-romisse – möglich ist, durch
die Elemente des Aktionsplans weitere Fortschritte
im Bereich nuklearer Abrüstung und Nonproliferation
umzusetzen, um dem Ziel einer Welt ohne Nuk-learwaffen
entscheidend näher zu kommen. Hervorzuheben sind
dabei nicht nur die Staaten, die sich in New York
aktiv dafür eingesetzt haben, sondern auch die
Organisationen der Zi-vilgesellschaft, die sich vor
der Überprüfungskonferenz an dem Prozess
beteiligt haben und in New York sehr belebend präsent
waren.

Kontakt:
Prof. Dr. Götz Neuneck
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