Aktuelle Stellungnahme

08.07.2009
Die Europa-Armee findet nicht statt. Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Lissabon-Vertrag
Dr. Hans Georg Ehrhart
Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen. Der
politische Tenor seines einstimmig gefällten
Urteils dürfte lange nachhallen. Ob es der Schlusspunkt
der europäischen Integration ist, wie sie viele
bislang gesehen haben, wird sich noch zeigen müssen.
Fest steht aber bereits jetzt, dass die Auswirkungen
immens sind – auch auf die Entwicklung der „Gemeinsamen
Außen- und Sicherheitspolitik“ und deren
sicherheits- und verteidigungspolitischen Teil. Was
besagt das Urteil? Der Karlsruher Richterspruch stellt
klar, dass sich Deutschland zwar dem Lissabonner Vertrag
unterwerfen kann, es dadurch aber nicht den souveränen
Gestaltungsspielraum des Staates verlieren darf. Es
gibt einen unveräußerlichen Kernbestand
an Aufgaben und Strukturen, welche die Souveränität
des Staates ausmachen. Dazu zählen etwa Religionsfragen,
Budgethoheit, Strafrecht, Polizei und Fragen von Krieg
und Frieden.
Wird damit die Vision eines europäischen Bundesstaates
aufgegeben? Die klassische Finalitätsfrage der
Europäischen Union – soll die EU zu einem
Bundesstaat (und damit auch zu einer Europa-Armee)
führen und in die Vereinigten Staaten von Europa
münden oder soll sie ein Gebilde sui generis
in Form einer Staatenverbindung bleiben – wird
faktisch zu Gunsten des zweiten Modells entschieden.
Das Urteil verbaut zwar die Möglichkeit eines
Aufgehens deutscher Staatlichkeit in einer europäischen
Föderation nicht gänzlich. Karlsruhe errichtet
aber eine so hohe Hürde – eine neue Verfassung,
die den Verzicht auf staatliche Souveränität
ausdrücklich enthält und der das deutsche
Volk als eigentlicher Souverän unmittelbar zustimmen
muss –, die wohl auch in weniger europaskeptischen
Zeiten unüberwindlich sein dürfte.
Was folgt daraus für das Projekt einer Europa-Armee?
Jüngst ist in der CDU, der SPD und der FDP von
der Notwendigkeit einer europäischen Armee gesprochen
worden. So forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel
im März 2007 in der Bild-Zeitung. „Wir
müssen einer gemeinsamen europäischen Armee
näher kommen.“ Auch SPD und FDP befürworten
dieses Ziel in ihren Wahlprogrammen für die Europawahl
2009. Die damit verbundene Vorstellung ist durchaus
nachvollziehbar. Nach innen soll Krieg zwischen den
europäischen Staaten unmöglich gemacht werden.
Bereits für Helmut Kohl war die europäische
Integration eine Frage von Krieg und Frieden. Friedenserhalt
war und ist der tiefere Sinn der immer engeren Verbindung
der europäischen Völker. Stärker im
Vordergrund steht heute, da die Vorstellung eines
Waffenganges zwischen EU-Mitgliedern absurd erscheint,
ein anderer Aspekt. Europa soll nach außen handlungsfähiger
werden, sozusagen auf gleicher Augenhöhe mit
den Weltmächten global agieren können. Das
können sich die EU-Mitglieder alleine nicht mehr
leisten. Gerade in Zeiten der globalen Finanz- und
Wirtschaftskrise kommt es darauf an die Kräfte
zu bündeln.
An beiden Zielen, so denn wirklich gewollt, müssen
die politisch Verantwortlichen nun im Rahmen der Staatenverbindung
EU weiter arbeiten. Brachliegende und unfertige Baustellen
gibt es genug. Sie reichen von unzureichenden Fähigkeiten
über einen fehlenden europäischen Rüstungsmarkt
und einer nur rudimentären gemeinsamen Rüstungsexportpolitik
bis zur mangelnden Abstimmung bei der nationalen Verteidigungsplanung.
Nationale Eifersüchteleien überwiegen. Im
Zweifelsfall wird im Sinne des Erhalts nationaler
Arbeitsplätze entschieden. Angesichts von Einsatzszenarios
wie in Afghanistan steht zivil-militärische Zusammenarbeit
ganz oben auf der Agenda. Doch ist sie über das
Stadium politischer Rhetorik bislang nicht wirklich
hinausgekommen.
Der Vertrag von Lissabon beinhaltet gerade für
den außen-, sicherheits- und verteidigungspolitischen
Bereich wesentliche Neuerungen. Tritt er in Kraft,
so wird das Amt des Hohen Beauftragten für die
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und
des EU-Außenkommissars zusammengelegt, seine
Amtszeit auf zweieinhalb Jahre verlängert und
mit mehr Kompetenzen ausgestattet. Zudem wird ein
Europäischer Diplomatischer Dienst aufgebaut,
dem Mitarbeiter des Ratssekretariats, der Europäischen
Kommission und der Mitgliedstaaten angehören.
Schließlich wird die EU künftig eine gemeinsame
Verteidigungspolitik betreiben. Der Lissabon-Vertrag
enthält eine Beistandsgarantie, die Verpflichtung
zu verteidigungs- und rüstungspolitischem Engagement
sowie die Möglichkeit der „permanenten
strukturierten Zusammenarbeit“, d.h. ein Teil
der Mitgliedstaaten darf bei der verteidigungspolitischen
Zusammenarbeit schneller voranschreiten.
All dies ist übrigens ohne direkte Kontrollrechte
des Europäischen Parlaments möglich. Doch
in bezug auf Auslandseinsätze der Bundeswehr
hat das Bundesverfassungsgericht ja bereits 1994 entschieden,
dass der Bundestag zuvor ein entsprechendes Mandat
erteilen muss. Seitdem ist die Bundeswehr ein Parlamentsheer.
Sie wird es auch in Zukunft bleiben. Die EU verfügt
zwar zunehmend über Planungs- und Führungsstrukturen
für ziviles und militärisches Krisenmanagement.
Sie war bzw. ist seit 2003 in zwei Duzend Einsätzen
weltweit aktiv, davon in sechs militärischen.
Sie verfügt aber nicht über eigene Streitkräfte.
Die zivilen und militärischen Fähigkeiten
zur Krisenbearbeitung werden von den Mitgliedstaaten
von Fall zu Fall zur Verfügung gestellt –
oder auch nicht.
Brüssel wird auch in Zukunft nicht über
den Einsatz der Bundeswehr entscheiden können,
weil aus der EU kein Bundesstaat werden wird. Die
Kernkompetenz über Krieg und Frieden verbleibt
beim Deutschen Bundestag. Eine immer engere außen-
und sicherheitspolitische Zusammenarbeit ist weiterhin
möglich und angesichts der Herausforderungen
in einer globalisierten Welt wünschenswert. Die
Vision einer Armee der Vereinigten Staaten von Europa
ist mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts allerdings
verblichen.

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Dr. Hans-Georg Ehrhart
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