Hamburger Informationen zur Friedensforschung und Sicherheitspolitik

 

Ausgabe 28/1999                                                                          

Hamburg, Oktober 1999

Dieter S. Lutz

 

Frieden - Meisterwerk der Politik,

oder: War der Kosovo-Krieg wirklich unvermeidbar?*

 

Vortrag für den Südwestrundfunk (SWR-Fernsehen) am 27. Oktober 1999 in Baden-Baden

 

 

 

Meine Damen und Herren !

 

Das Jahr 1999 ist bzw. war das Jahr des Kosovo-Krieges. Lassen Sie mich deshalb mit einer Geschichte aus dem Kosovo beginnen. Ich greife sie willkürlich aus den vielen Meldungen der 78 Kriegstage heraus. In diesem Fall stammt sie aus einer ARD-Reportage vom 9. Juni 1999 mit dem Titel „Kampfbereit und kompromißlos“. Gegen Ende des Filmes stößt der Reporter auf eine Gruppe Flüchtlinge, unter denen ein Mann besonders auffällt. Meine Damen und Herren, ich zitiere:

 

 

„ ... Diese Gruppe wurde vor zwei Wochen aus dem Kosovo gejagt. Die Menschen wirken apathisch. Ein Mann fällt uns besonders auf, weil er ständig weint. .... Schließlich erzählt er seine unglaubliche Geschichte: Eine serbische Patrouille hatte ein Kind gefangen und vor den Augen der Mutter aufgehängt. Die Familie wurde davongejagt, durfte nicht an den Leichnam. Sie haben dann das Kind in der Nacht heimlich abgeschnitten und die kleine Leiche von anderen Flüchtlingen nach Albanien bringen lassen. Am nächsten Tag kommt ein serbischer Polizist, ein früherer Nachbar in unsere Küche. Er nimmt den Deckel vom Topf und sagt: Ja ihr Albaner seid Hungerleider. Ihr habt ja gar kein Fleisch in der Suppe. Und er nimmt das Baby meiner Schwester aus der Wiege, schlägt es vor unseren Augen tot. Dann hackt er Arme und Beine ab und wirft sie in die Suppe. Mit den Worten: ‘Jetzt habt ihr Fleisch’ verläßt er das Haus."

 

Eine Geschichte jenseits der Vorstellungskraft. Sie läßt, wie die vielen vergleichbaren  Meldungen aus dem Kosovo-Krieg an der Friedlichkeit und Friedensfähigkeit der Menschen zweifeln, ja verzweifeln. Ich werde darauf zurückkommen.

 

Das Jahr 1999 ist bzw. war jedoch nicht nur ein Jahr des Kosovo-Krieges. Es war auch ein Jahr bedeutender Jubiläen. Im April 1999 zum Beispiel jährte sich zum fünfzigsten Male die Unterzeichnung des Nordatlantik-Vertrages. Das für die Bundesrepublik zweifelsohne wichtigste Jubiläum fand jedoch am 23. Mai 1999 statt - die fünfzigste Wiederkehr der Verkündung des Grundgesetzes und in ihm eingeschlossen ein Friedensgebot, wie es in den Verfassungen dieser Welt wohl einmalig ist.

 

Lassen Sie mich deshalb meinen Vortrag mit einem weiteren Zitat fortführen, das Sie vermutlich alle kennen, zum Teil vielleicht noch persönlich erinnern:

 

"Seit 5.45 Uhr wird jetzt zurückgeschossen, und von jetzt ab wird Bombe mit Bombe vergolten."

Mit dieser Lüge Hitlers begann das Deutsche Reich den Zweiten Weltkrieg.

 

Angriff und Verteidigung sind Siegerdefinitionen. Das verbrecherische Nazi-Regime wußte dies für sich zu nutzen, als es am 1. September 1939 über Polen herfiel. Zehn Jahre später zogen der Herrenchiemseer Konvent (1948) und der Parlamentarische Rat (1948/49) die verfassungsrechtlichen Konsequenzen: Niemals wieder sollte Deutschland einen völkerrechtswidrigen Krieg auch nur vorbereiten können.

 

Auf der 6. Sitzung des Hauptausschusses des Parlamentarischen Rates am 19. November 1948 gab Carlo Schmid - einer der Großen der deutschen Sozialdemokratie - zu Protokoll:

 

"Wir sollten unsere Meinung zum Ausdruck bringen, daß in einem geordneten Zusammenleben der Völker ... Gewalt nicht als nationaler Souveränitätsakt ausgeübt werden soll, sondern als Akt des kollektiven Selbstschutzes aller Nationen, die dafür sorgen, daß auf der ganzen Welt der Frieden erhalten bleibt und es Angreifern unmöglich gemacht wird, den Frieden zu stören. ... Wer in dieser Welt hat denn je behauptet, er treibe Kriegsrüstungen, um einen Angriffskrieg zu machen? Es hat noch niemand etwas anderes gesagt, als daß seine Kriegsrüstungen dazu dienten, einen Verteidigungskrieg vorzubereiten."

Die Lehren, die der Parlamentarische Rat aus diesen und ähnlichen Überlegungen zog, finden sich bis heute in einer ganzen Anzahl bemerkenswerter Grundgesetznormen. Diese Normen, die in der Zusammenschau das Friedensgebot des Grundgesetzes bilden, sollten der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland in bewußter Abkehr von der kriegerischen Vergangenheit des Deutschen Reiches einen - wie es der Abgeordnete der FDP und spätere Bundespräsident Heuss ausdrückte - „exzeptionellen Charakter“ verleihen und einen wertgebundenen demokratischen und friedlichen Staat konstituieren.

 

Ganz besonders deutlich wird dieser Charakter in Artikel 26 Absatz 1 GG. Dort heißt es:

 

"Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen."

 

Wie weit Art. 26 reicht, beantwortet die Norm bei exakter wörtlicher Auslegung selbst: Verboten ist nicht nur die Vorbereitung eines Angriffskrieges, sondern jede beabsichtigte Handlung, die auch nur „geeignet" ist, einen Angriffskrieg „vorzubereiten". Die verbotene Friedensstörung selbst braucht also noch nicht eingetreten zu sein, der Angriffskrieg noch nicht begonnen zu haben. Nach Art. 26 genügt bereits die bloße „Eignung“. Es muß also nicht faktisch gestört werden oder worden sein - bloße abstrakte Gefährdung genügt. Das Verbot der Friedensstörung und des Angriffskrieges ist also in Wahrheit ein Verbot der abstrakten Friedensgefährdung.

 

Um Mißverständnisse zu vermeiden: Art 26 GG schließt militärische Verteidigung oder militärischen Beistand nicht aus. Er errichtet aber - zu Recht, wie ich meine - mit Blick auf die Vergangenheit eine hohe, sehr hohe  Meßlatte. Angriff und Verteidigung müssen zweifelsfrei sein. Er begründet ferner in der Zusammenschau mit zahlreichen anderen Normen der Verfassung ein Friedensgebot, das - wie bereits betont - dem Grundgesetz einen weltweit einmaligen Charakter verleiht.

 

Folgt man dem Grundgesetz - so scheint es - dann haben wir unsere Lektion aus der kriegerischen Vergangenheit Deutschlands gelernt. Haben wir aber auch für alle Zeiten unsere Lehren gezogen?

 

Tatsache ist, daß nach 1949, in den Jahrzehnten also nach Verkündung des Grundgesetzes, Verfassungsanspruch und -realität beginnen, wieder auseinander zu gehen. Bedingt nicht zuletzt durch den Ost-West-Konflikt und das nukleare Abschreckungssystem, ist im Laufe der Zeit von dem nachdrücklichen Friedensoptimismus der Jahre 1948/49, von dem Vertrauen in die internationale Ordnung und der Aufbruchstimmung der Verfassungsväter und -mütter wenig zu spüren: Die Bereitschaft des Grundgesetzes, für eine Neuordnung der internationalen Beziehungen tätig zu werden, degenerierte insbesondere unter der Kanzlerschaft Adenauers zur realpolitischen Einordnung in traditionelle Machtbeziehungen; das friedens- und sicherheitspolitische Gesicht der Bundesrepublik wurde auch zu Zeiten der Ost- und Entspannungspolitik von Willy Brandt nicht von Rüstungsbegrenzung und Abrüstung geprägt, sondern im Gegenteil von der weltweit höchsten Dichte an Militär und Vernichtungspotential.

 

Vieles von dem, was im Parlamentarischen Rat 1948/49 diskutiert und beschlossen wurde, ist in den Jahren der Ost-West-Konfrontation bis heute verschüttet bzw. verdrängt.

 

Was z.B. ist aus dem „Gewissen der Politiker“ geworden, die heute wieder über den Einsatz von flächendeckenden Waffen wie Cluster Bomben beschließen und von Kolateralschäden sprechen? In der Diskussion des Parlamentarischen Rates um ein unbeschränktes Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung gab gerade der Hinweis des Abgeordneten Eberhard auf die erzieherische Wirkung eines entsprechenden Absatzes den Ausschlag für eine gemeinsame interfraktionelle Zustimmung. Eberhard betonte:

 

Ich glaube, wir haben hinter uns einen Massenschlaf des Gewissens. In diesem Massenschlaf des Gewissens haben die Deutschen zu Millionen gesagt: Befehl ist Befehl und haben daraufhin getötet. ... (Das Grundrecht auf KdV) kann eine große pädagogische Wirkung haben, und wir hoffen, es wird sie haben. Denn es wird durch ihm in die Gewissensentscheidung des einzelnen gelegt, ob er einen solchen Befehl für sich gelten lassen will oder in anderer Weise dem Lande dienen will.“

 

Nochmals: Vieles von dem Geist der Verfassungsväter und -mütter der Jahre 1948/49 scheint heute verschüttet. Wer unter den bundesdeutschen Regierenden kann oder will sich heute zum Beispiel noch an die Bekräftigung des Verfassungskonvents auf Herrenchiemsee vom 10. bis 25. August 1948 erinnern, wenn die Friedensforschung immer wieder die Bildung eines Systems der Kollektiven Sicherheit fordert, oder wenn sie auf Vorleistungen der Bundesrepublik drängt?

 

„Das deutsche Volk ist gewillt künftighin auf den Krieg als Mittel der Politik zu verzichten und hieraus die Folgerungen zu ziehen. ... Nach der einmütigen Auffassung des Konvents muß der Bund bereit sein, im Interesse des Friedens und einer dauerhaften Ordnung der europäischen Verhältnisse in die sich aus einem System kollektiver Sicherheit ergebenden Beschränkungen seiner Hoheitsverhältnisse einzuwilligen. Zwar wird damit dem deutschen Volk eine Vorleistung zugemutet. Nach dem, was im Namen des deutschen Volkes geschehen ist, ist aber eine solche Vorleistung, die entsprechende Leistungen der anderen Staaten im Gefolge hat, angebracht.“  

 

Ob in den vier Jahrzehnten nach 1949 ein regionales System Kollektiver Sicherheit tatsächlich möglich war, kann heute dahingestellt sein. Ost-West- Konflikt, Kalter Krieg und nukleare Abschreckung standen vermutlich entgegen. Mit der revolutionären Wende von 1989/90 sind Ost-West-Gegensatz und Abschreckungssystem jedoch beseitigt bzw. verschwunden. Ein Jahrzehnt nach der Zei­tenwende ist die Gestalt der künftigen Sicherheitsordnung Europas aber noch immer nicht geklärt, geschweige denn die Ordnung selbst gebaut. Die Folgen sind Kriege und gewaltsame Konflikte - auch mitten in Europa - mit Hunderttausenden von Toten, Ver­wundeten und Flüchtlingen.

 

„Der Krieg, der in der Ge­schichte der Menschheit immer ein Unglück war, ist in den ver­gangenen Jahrzehnten, wenn ich so sagen darf, ein immer grö­ßeres Unglück geworden."  

 

Der dies sagte, war Roman Herzog. Also nicht irgendwer, sondern das damalige Staatsober­haupt der Bundes­republik Deutschland. Anlaß seiner Äußerung war der Festakt zum 25jährigen Bestehen des Ham­burger Friedensfor­schungs­in­stitutes 1996. Der Zeit­punkt die­ser kritischen Äu­ße­rung datiert also nicht aus den Jah­ren und Jahrzehnten des nu­kle­aren Ab­schreckungssystems zwi­schen Ost und West. Er liegt viel­mehr sechs Jahre nach dem Endes des Ost-West-Konfliktes, das heißt nach der sogenannten „Zeitenwende“ von 1989/90.

 

Nach Ansicht vieler ließen Ost-West-Konflikt und Kalter Krieg in den Jahrzehnten nach 1945 die Verwirklichung einer dauerhaften Friedensordnung nicht zu. Die Hoffnung der Men­schen, ja das Versprechen der Politik zu Zeiten des Ost-West-Gegensatzes aber war es, die großen existentiellen Probleme wie Krieg, Hunger, Massenarmut oder Umweltverschmutzung zu lösen, wenn nur erst einmal Abschreckungssystem und Nuklearkriegsgefahr überwunden wären.

 

Entsprechend euphorisch waren die Erwartungen, die das Ende des Ost-West-Konfliktes begleiteten. Heute, nur wenige Jahre später, sind Euphorie und Hoffnungen jedoch verflogen, sieht die Realität in dramatischer Weise anders aus. Keine der hochgesteckten Erwartungen hat sich nach 1990 wirklich erfüllt. Doch nicht genug: Erstmals seit Jahrzehnten herrschte über viele Monate hinweg auch mitten in Europa Krieg- blutig und barbarisch, wie es im zu Ende gehenden 20. Jahrhundert für Europa nicht mehr vorstellbar schien. David Rieff hat deshalb seinem 1995 erschienenen Buch den provozierenden Titel „Schlachthaus. Bosnien und das Versagen des Westens“ gegeben. In ihm beschreibt der in New York lebende politische Essayist seine Erfahrungen und Erlebnisse wäh­rend mehrerer Aufenthalte in den bosnischen Kriegszentren zwischen 1992 und 1994. Sein Fazit: Der Krieg in Bosnien übertrifft an Härte und Grausamkeit alles, was im „zivilisierten Europa“ für möglich gehalten wurde. Bosnien ist ein Schlachthaus geworden. Wenn Europa, die USA und die Vereinten Natio­nen es wirklich gewollt hätten, wäre der Vernichtungskrieg zu verhindern gewesen. So aber ist in Bosnien ein Traum gestorben:

 

„Der Traum, daß die Welt ein Gewissen hat, ebenso wie der Traum, daß es für die Schwachen wie für die Starken Gerechtigkeit gibt. ... Die Niederlage ist total, die Schande ist vollbracht."

 

Müssen wir nach 1989 endgültig, wenn schon nicht akzeptieren, so doch erkennen, daß Menschen im Grundsatz eben doch nicht friedlich sind, es entwicklungs- und stammesgeschichtlich gesehen womöglich auch gar nicht sein können?

 

„Wer sich auf freier Wildbahn in Kleingruppen seinen in gleicher Weise organisierten Nachbarn gegenüber zu behaupten hat, also in territorialer Konkurrenz ums Überleben kämpft," so der Hamburger Biologe Otto Kraus, Präsident der Jungius-Gesellschaft, „würde unverzüglich scheitern, wenn er sich an der Bergpredigt orientieren würde."

 

Mit den stammesgeschichtlich bedingten Folgen dieses seit vier Millionen Jahren dauernden Überlebenskampfes werden die Menschen vermutlich noch lange Zeit und immer wieder aufs Neue im Widerstreit mit sich selbst sein. Diese Erkenntnis ist allerdings nicht neu. Der große Dichter Friedrich Schiller legte sie bereits 1803/1804 dem mittelalterlichen Wilhelm Tell in den Mund:

 

„Es kann der Frömmste nicht in Frieden bleiben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt."

Sind wir also auf immer und ewig zum Krieg ver­dammt? Nüchtern betrachtet, müssen wir es eingestehen: Menschen sind nicht friedlich.

 

Der amerikanische Psychiater Jonathan Shay, der mit einer Gruppe von Veteranen aus dem Vietnamkrieg mit schweren posttraumatischen Persönlichkeitsstörungen arbeitet, schreibt dazu:

 

„Angesichts solch ungeheurer Schrecken, wie sie mit der Auflösung Jugoslawiens verbunden sind, scheint ein wirklich dauerhaftes Ende aller Kriege ein unmöglicher Traum zu sein, auf den nur ein Narr Zeit und Geld verschwenden würde. Schließlich war die menschliche Geschichte stets von Kriegen begleitet. Vielleicht gehören sie zum Wesen des Menschen. Ich verzweifele oft daran, ob es möglich ist, die Phalanx der kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kräfte, die den Krieg unterstützen, zu bezwingen."

 

Wer wäre durch diese Aussagen nicht erschüttert? Und doch beschreiben sie das im Erbgut verankerte Aggressionspotential der Menschen vermutlich zutreffend - ein Aggressionspotential, das sich bis zur blutrünstigen Berserkerwut steigern kann, das aber auch ohne Raserei und Wut Menschen in ihrer zivilisierten Existenz treffen und menschliche Werte wie Mitgefühl, Mitleid und Moral grundlegend vernichten kann. Die folgende Szene ist hierfür illustrativ. Sie wurde von dem Österreicher Wolfgang Niederreiter berichtet, der in Bosnien-Herzegowina als Söldner diente. Christoph Santner hat sie 1995 unter dem Titel „Ich geh jetzt Rambo spielen“ veröffentlicht:

 

„Einige Tage sind wir dann in Mostar, wo ich unter anderem mitansehen muß, wie ein Deutscher einem sechsjährigen moslemischen Buben eine Handgranate zum Spielen gibt, bei der er schon den Ring abgezogen hat, die also scharf gemacht ist. Ahnungslos hält das Kind die Granate in der Hand. ... Vierzig, fünfzig Soldaten stehen in einem Sicherheitsabstand um diesen moslemischen Jungen herum und sehen zu, was da geschieht. Sie klatschen und freuen sich. Ich kann mich nur umdrehen und weggehen, weil ich gegen so viele Leute nichts unternehmen kann. Hinter meinem Rücken höre ich den Knall der Explosion. Nach einer Stunde komme ich wieder zurück, um zu sehen, was pas­siert ist. Ich finde die Überreste des Kindes".

 

Wen würde nicht das Grauen packen? Wer wäre nicht zutiefst erschüttert? Ich wiederhole mich, weil die Worte fehlen, die Sprache angesichts des Schrecklichen an die Grenze ihrer Möglichkeiten stößt.

 

Aber es ist nicht nur die bloße „Unfriedlichkeit“, die uns am Beispiel Jugoslawien entsetzt. Was in der zitierten Literatur - bewußt oder unbewußt - mitschwingt, ist mehr als die bloße Skepsis bezüglich der „Friedlichkeit“ der Men­schen. Es ist vielmehr die Sorge über die grundsätzliche „Friedensfähigkeit" der Menschen, ja der Menschheit überhaupt. Was heißt das?

 

In der friedenspolitischen Diskussion gibt es einen Grundsatz. Dieser allgemein anerkannte Friedensgrundsatz - in der Sprache der Akademiker heißt er: Axiom -, lautet: Frieden ist kein Zustand, sondern ein Prozeß, der von Menschen gemacht wird. Oder kürzer: „Frieden ist machbar“. Ein weiteres Axiom ist, daß Menschen vernünftig bzw. vernunftbegabt sind. Aus den beiden Axiomen „Menschen sind vernünftig“ und „Frieden ist machbar“ kann ein Lehrsatz abgeleitet werden. Dieser Lehrsatz - in der Fachsprache: Theorem - heißt: Menschen sind vernünftig und fähig, Frieden aktiv und auf Dauer zu gestalten und zu gewährleisten. Das Friedenstheorem lautet also, kurz zusammengefaßt: „Menschen sind friedensfähig“. Um Mißverständnissen vorzubeugen, sei nachdrücklich betont, daß es nicht heißt: „Menschen sind friedlich“, sondern „Menschen sind friedensfähig“.

 

Gänzlich neu ist dieses Theorem nicht. Es findet sich als Erkenntnis bereits in den Werken des Königsberger Philosophen Immanuel Kant, dessen 250. Geburtstages wir 1994 gedachten. Bei Kant heißt es: „Der Friede ist das Meisterwerk der Vernunft.“

 

Wer Friedensdefinition und Friedenstheorem im angesprochenen Sinne folgt, wird Friedenspolitik als einen (zweckgerichteten) Prozeß von Entscheidungen und Aktivitäten verstehen, welcher der Verhütung von Gewalt, insbesondere von Kriegen dient, gegebenenfalls zu ihrer Minimierung führt. M.a.W.: Politik ist dann Friedenspolitik, wenn sie (zumindest vorrangig) auf Vorsorge und Prävention ausgerichtet ist - sei es als Ursachenbeseitigung, sei es als Eskalationsbekämpfung.

 

Dem Hohen Kommissar für Nationale Minderheiten der OSZE, dem vormaligen Außenminister der Niederlande, Max van der Stoel, ist deshalb uneingeschränkt zuzustimmen, wenn er die Konfliktprävention einschließlich ihrer finanziellen Kostenvorteile betont:

 

„Es ist meine feste Überzeugung, daß Kapital, das in Konfliktver­hütung investiert wird (und ich sage absichtlich: 'investiert', nicht bloß 'ausgegeben'), gut und sinn­voll investiertes Kapital bildet. Denn Konfliktverhütung ist preis­werter als frie­dens­erhaltende Maßnahmen, und diese sind wie­derum preiswerter als ein Krieg."

 

Wie offensichtlich Max van der Stoel Recht hat, belegen zum Beispiel Zahlen, die vom damaligen deut­schen Außenminister Klaus Kinkel im Februar 1998 veröffentlicht wurden. Allein Deutschland habe -  so Kinkel - seit dem Zerfall Jugoslawiens 20 Milliarden D-Mark Hilfe für Bosnien-Herzegowina geleistet bzw. für militärische Maßnahmen aufgebracht. Davon entfielen von 1991 bis 1998 rund 17 Milliarden D-Mark allein auf die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen

 

Was hätte mit dieser gewaltigen Summe - vorbeugend und verhütend eingesetzt - nicht alles Segensreiches bewirkt werden können! Im übrigen auch im Interesse des von der Last der Aufnahme von ca. 400 000 Kriegsflüchtlingen befreiten Deutschland.

 

Wenn aber Vernunft und sogar finanzielle Kosten für Konflikt­verhütung sprechen, Prävention gleichwohl auch nach 1989/90 bloßes Lippenbekenntnis bleibt, so sind Zweifel an der grundsätzlichen Friedensfähigkeit der Menschen mehr als angebracht. Ist das eingangs formulierte Friedenstheorem etwa bloße Kopfgeburt aus dem akademischen Elfenbeinturm? Sind die Menschen weder friedlich noch friedensfähig? Ist das Meisterwerk der Vernunft bloße Illusion? Und aktuell gefragt: Trifft die Skepsis, die in dieser Aussage zum Ausdruck kommt, auch auf den Kosovo-Krieg der NATO zu? Haben die Politiker versagt? Waren die Entscheider und Akteure auch im Kosovo-Krieg nicht friedensfähig im definierten Sinne, das heißt fähig, die Vernunft mit der Kunst des Möglichen zu verbinden?

 

„Ich sehe keine Situation, in der ich falsch entschieden hätte. .... Es gab nie wirklich eine Alternative, selbst für die nicht, die diesen Krieg heftig kritisiert haben. ...“

 

Wer dies so nachdrücklich sagt, ist Bundesaußenminister Fischer in einem Spiegel-Gespräch. Nach eigenen Zweifeln befragt, bestreitet der Politiker sie vehement:

 

„ Nein, ich war mir immer sicher.“ ....

 

Meine Damen und Herren! Stimmt das, was Fischer sagt: Gab es nie wirklich eine Alternative?

 

Wenn Sie vor einigen Wochen den Film von Hubert Seipel über den Kosovo-Krieg im ZDF gesehen haben, so werden Sie sich sicherlich an die Aussage vom ehemaligen General Naumann, dem zweithöchsten NATO-General während des Krieges, erinnern. Ich habe sie aufgeschrieben und möchte sie Ihnen vorlesen:

 

„Die UCK spielte im Grunde eine Rolle, die uns den Erfolg des Herbstes 1998 kaputtgemacht hat. Sie stießen in das Vakuum, das der Abzug der Serben hinterlassen hat, nach und breiteten sich in einer Weise aus, die vermutlich niemand in irgendeinem unserer Staaten akzeptiert hätte. Ich kann mir nicht vorstellen, daß in Deutschland akzeptiert würde, wenn da irgendjemand, der meint sich gegen den Staat auflehnen zu können, Straßensperren errichtet, Grenzposten, anfängt, Uniformen zu tragen, Waffen zu schwenken. Wir würden das auch nicht tolerieren. Den Fehler hat die UCK gemacht, daß sie das Vakuum füllte und dabei auch nicht zimperlich mit den Serben umging.“

 

Auf was sich General Naumann bezieht, ist der Zeitraum vom Herbst 1998 und insbesondere das Milosevic-Holbrooke-Abkommen vom Oktober 1998.

 

Erinnern wir uns: Mitte März 1998 schlossen der US-Unterhändler Holbrooke und der jugoslawische Staatspräsident Milosevic ein Abkommen, das die Überwachung der Einhaltung der UN-Resolutionen und deren dort angeführten Forderungen, nämlich Waffenstillstand, Flüchtlingsrückkehr, Wahlen ermöglichen sollten.

 

14 Tage nach dem Abkommen gab NATO-Generalsekretär Solana im Rahmen der Tagung des Nordatlantikrates vom 27. Oktober 1998 folgende positive Einschätzung als Presseerklärung ab:

 

„Erfreulicherweise kann ich nun berichten, daß in den letzten 24 Stunden mehr als 4000 Angehörige der Sonderpolizei aus dem Kosovo abgezogen worden sind. Polizeikräfte und militärische Einheiten, die auch unter normalen Umständen im Kosovo stationiert sind, ziehen sich nun mit ihren schweren Waffen in die Kasernen zurück. Kontrollposten werden abgebaut. Darüber hinaus haben die meisten Polizeikräfte und militärischen Einheiten, die normalerweise an anderen Standorten in Jugoslawien stationiert sind, den Kosovo verlassen. Die Sicherheitskräfte werden auf den Umfang abgebaut, den sie vor dem Ausbruch der jetzigen Krise hatten.

 

Die Kosovo-Albaner müssen die Resolutionen der Vereinten Nationen ebenfalls einhalten und mit der internationalen Staatengemeinschaft zusammenarbeiten. Ich fordere die bewaffneten Gruppen der Kosovo-Albaner auf, den von ihnen erklärten Waffenstillstand aufrechtzuerhalten.“

 

Während also Milosevic offensichtlich seinen Teil der Vereinbarung erfüllte, kann das gleiche bedauerlicherweise nicht von der UCK gesagt werden. Die UCK nutzte die Gelegenheit, um weite Teile des Landes zu besetzen, nicht ohne selbst wiederum Greueltaten zu verüben. Das böse Wort „Nun knipsen wir die Serben aus“ kursierte zu jener Zeit.

 

Da es sich bei den angeführten Informationen des NATO-Generalsekretärs um außerordentlich wichtige Daten und Fakten zur Beantwortung der Frage der „Erforderlichkeit“ bzw. der Unabwendbarkeit des Krieges handelt, will ich an dieser Stelle der kurzen Lagebeschreibung Solanas nochmals Äußerungen des seinerzeit zuständigen deutschen Brigadegenerals bei der OSZE in Wien, Heinz Loquai, zur Seite stellen. Ich zitiere:

 

„Es gab ein Problem, auf das anscheinend niemand vorbereitet war. Die UCK, die sich an die Vereinbarungen nicht gebunden fühlte, rückte dort ein, wo die Jugoslawen abgerückt waren. Von jugoslawischer Seite wurde wiederholt erklärt, wenn die UCK weiterhin das geräumte Gebiet besetze, werde das zu Reaktionen führen. Der deutsche Botschafter in Belgrad, Wilfried Gruber, appellierte an Bonn, den deutschen Einfluß auf die Kosovo-Albaner geltend zu machen und den Worten auch Taten folgen zu lassen.

 

... Tatsächlich nahmen (aber) die bewaffneten Auseinandersetzungen nach einer Zeit relativer Ruhe ab Mitte Dezember wieder zu. Sie liefen zumeist nach dem Muster ab: Nadelstiche der UCK und unverhältnismäßig harte Reaktionen der jugoslawischen Sicherheitskräfte. Zwar gelang es den OSZE-Beobachtern immer wieder, vermittelnd einzugreifen. Sie konnten aber vor allem dort, wo sie nicht ständig präsent waren, die Eskalation der Gewalt nicht verhindern. ... Am 20. März 1999 war es dann soweit. Innerhalb von 8 Stunden verließen die internationalen OSZE-Beobachter unbehindert von jugoslawischer Seite das Kosovo, im Gefolge aller anderen Hilfsorganisationen. Rußland hatte sich bis zum Schluß vergeblich für ein Verbleiben der Mission eingesetzt, weil sie der einzige stabilisierende Faktor sei. Vier Tage später begann der Krieg. Die vorhandenen Chancen für eine friedliche Lösung waren ungenutzt verstrichen.

 

Es war jedoch lange vorher offensichtlich, daß der politische Fahrplan in Brüssel und Washington geschrieben wurde. Fixpunkt dabei war der Gipfel in Washington zur Feier des 50-jährigen Bestehens der Allianz. Auf dieses strahlende Ereignis sollte nicht der Schatten eines ungelösten Kosovo-Problems fallen. Deshalb schien es auch, vier Wochen vor dem Fest, höchste Zeit zu sein, entschlossen zu handeln.“

 

Die Einschätzung von General Loquai wiederum wird bestätigt durch eine Lageanalyse des Auswärtigen Amtes vom 19. März 1999, erstellt also wenige Tage vor Beginn des NATO-Bombardements am 24. März. In dieser Lageanalyse heißt es:

 

„Der Waffenstillstand wird von beiden Seiten nicht mehr eingehalten. Serbische Streitkräfte nutzen zudem jede Gelegenheit, um im Gegenzug zu kleineren Angriffen der UCK in größeren Gegenoperationen deren Stellungen anzugreifen und möglichst auszuheben.

 

Im Rahmen von lokalen Operationen der jugoslawischen Armee (VJ) gegen die UCK kam es in den letzten Tagen auch wiederholt zu vorsätzlichem Beschuß von Dörfern. Stets wurde zuvor die Bevölkerung zum Verlassen der Ortschaften aufgefordert, was diese auch tat.

...

UNHCR und KVM berichten übereinstimmend über eine systematische Vorgehensweise der VJ bei der Zerstörung von Dörfern mit dem Ziel, durch gezielte Geländebereinigung sämtliche Rückzugsmöglichkeiten für die UCK zu beseitigen. ... Die Zivilbevölkerung wird, im Gegensatz zum letzten Jahr, in der Regel vor einem drohenden Angriff durch die VJ gewarnt. Allerdings ist laut KVM die Evakuierung der Zivilbevölkerung vereinzelt durch lokale UCK-Kommandeure unterbunden worden. Nach Beobachtungen des UNHCR ebnet die VJ die Dörfer entgegen der Vorgehensweise im letzte Jahr nicht völlig ein und zieht ihre Kräfte nach Beendigung der Aktionen rasch wieder ab. Nach Abzug der serbischen Sicherheitskräfte kehrt die Bevölkerung meist in die Ortschaften zurück. UNHCR schätzt, daß bisher lediglich etwa 2000 Flüchtlinge im Freien übernachten müssen. Noch ist keine Massenflucht in die Wälder zu beobachten.

 

Von Flucht, Vertreibung und Zerstörung im Kosovo sind alle dort lebenden Bevölkerungsgruppen gleichermaßen betroffen.Etwa 90 vormals von Serben bewohnte Dörfer sind inzwischen verlassen. Von den einst 14.000 serbisch-stämmigen Kroaten leben nur noch 7000 im Kosovo.

 

Anders als im Herbst/Frühwinter 1998 droht derzeit keine Versorgungskatastrophe. Allerdings ist der Winter in die Region zurückgekehrt. In den Kampfgebieten beeinträchtigen Sicherheitsgründe die Versorgung der Vertriebenen durch Hilfsorganisationen. Sowohl die VJ als auch die UCK haben nach Beobachtungen des UNHCR Hilfsorganisationen zurückgewiesen. KVM spricht eher von einem Verteilungs- denn von einem Versorgungsproblem.“

 

Ich weiß nicht, wie es Ihnen, meine Damen und Herren, geht, wenn Sie diesen vertraulichen Bericht hören. Als ich die Lageanalyse das erste Mal gelesen habe, war ich gelinde gesagt, erstaunt. Zum Beispiel darüber, daß die Albaner von den serbischen Streitkräften vorab gewarnt werden und dann auch wieder in die Dörfer zurückkehren können. Zum Beispiel auch darüber, daß von Flucht, Vertreibung und Zerstörung im Kosovo alle dort lebenden Bevölkerungsgruppen gleichermaßen betroffen sein sollen. Mein nächster Gedanke war: Warum wußte ich dies alles bislang nicht? Und schließlich noch, daß das soeben Gelesene doch wohl eher die Lagebeschreibung eines Bürgerkrieges oder eines bürgerkriegsähnlichem Geschehens ist, mit all den einhergehenden Grausamkeiten und Verbrechen, nicht aber ein zweifelsfreier Bericht über Völkermord, ethnische Säuberung und systematische Vertreibung nur einer Seite Ich erinnere an dieser Stelle nochmals an Art. 26 GG, der zweifelsfreie Gewißheit verlangt.

 

Mit diesen Überlegungen sollen, ja dürfen die Verbrechen der Serben an den Kosovo-Albanern keinesfall verniedlicht oder entschuldigt werden. Zum Zeitpunkt der angeführten  Lageanalyse belief sich die Zahl der intern vertriebenen Kosovaren bereits auf 230.000 Menschen. Weitere 170.000 Menschen hatten sich in die Nachbarländer (Albanien, Mazedonien), nach Montenegro oder nach Westeuropa geflüchtet.

 

Aber nochmals: „UNHCR und KVM berichten übereinstimmend über eine systematische Vorgehensweise der VJ bei der Zerstörung von Dörfern mit dem Ziel, durch gezielte Geländebereinigung sämtliche Rückzugsmöglichkeiten für die UCK zu beseitigen ... Von Flucht, Vertreibung und Zerstörung Kosovos sind alle dort lebenden Bevölkerungsgruppen gleichermaßen betroffen.

 

Was ist die Schlußfolgerung? War vor diesem Hintergrund der NATO-Krieg wirklich erforderlich, die Luftschläge tatsächlich unabwendbar? Ich meine nachdrücklich, nein! Aber lassen Sie mich an dieser Stelle wiederum Brigadegeneral Loquai zitieren:

 

„Vertreibungen und Flüchtlingsströme setzten ein, nachdem die internationalen Organisationen das Kosovo verlassen und die Angriffe begonnen hatten. D.h.. der Krieg verhinderte die Katastrophe nicht, sondern machte sie in dem bekannten Ausmaß erst möglich. Die Frage, wie und warum die zweifellos vorhandenen Chancen zum Frieden verspielt wurden, ist dabei nicht nur historisch interessant. Sie ist wichtig für die zukünftige Gestaltung des Friedens in der geplagten Region. Der Frieden wurde u.a. verspielt,

-  weil die meisten NATO-Staaten einseitig Partei gegen die Serben und für die Kosovo-Albaner nahmen. Hierdurch stärkte und ermunterte man die UCK, und man förderte selbst bei gemäßigten Serben den Eindruck,. daß die NATO ohnehin die Sache der Albaner betreibe,

-  weil die Europäer den USA zu gefügig waren und den aufgebauten Zeitdruck hinnahmen, ohne sich der allmählichen Militarisierung der Politik zu widersetzen.

-  weil die NATO glaubte, durch ihre Luftangriffe Milosevic innerhalb kurzer Zeit zum Nachgeben zu zwingen und die Durchhaltefähigkeit eines diktatorischen Regimes unterschätzte.“

 

Meine Damen und Herren!

 

Kann nach diesen Informationen und Analysen tatsächlich noch von der Unabwendbarkeit des Kosovo-Krieges gesprochen werden? Oder gar von einem Meisterwerk der Vernunft? Haben nicht vielmehr die Politiker versagt? Die Antwort scheint mir im negativen Sinne offensichtlich.

 

Bedauerlicherweise gilt diese Kritik nicht nur für das Fallbeispiel Kosovo, sondern auch für die gegegenwärtige Sicherheitsordnung, wie wir sie haben, insgesamt. Die gegenwärtige Friedens- und Sicherheitsordnung in und für Europa ist weder ein Meisterwerk noch und erst recht nicht eines der Vernunft. Im Gegenteil! Die ungeschminkte Wahrheit lautet sogar: Das Sicherheitssystem in und für Europa, das wir gegenwärtig haben, ist weit davon entfernt, einer Sicherheitsordnung überhaupt auch nur nahe zu kommen. Es ist ineffizient, fragmentiert, völlig überrüstet und wird nach meiner Ansicht von einer Reihe von Widersprüchen und Paradoxien geprägt, ja beherrscht.

 

 

Zu diesen Paradoxien gehört das vorrangige Setzen auf die Militärallianz NATO, also ein System Kollektiver Verteidigung. Ein System kollektiver Verteidigung kann aber ein System kollektiver Sicherheit nicht ersetzen. Es genügt auch nicht, wie es das Bundesverfassungsgericht in einem paradoxen obiter dictum vom 12. Juli 1994 getan hat, die NATO einfach in ein System kollektiver Sicherheit umzudeklarieren. Positiv formuliert heißt diese Kritik: Wer das obiter dictum des Bundesverfassungsgerichtes als Auftrag versteht, wer die Pariser Charta von 1990 und die ihr nachfolgenden Diskussionen ernst nimmt, wer schließlich den Epochenbruch von 1989 als einmalige Chance für Europa begreift, muß für Europa mehr wollen als das NATO-Europa in der bisherigen Form. Dies heißt im übrigen nicht, daß die NATO ihre bisherige Rolle mit Blick auf die transatlantischen Beziehungen aufgeben oder verlieren muß.

 

Wie muß nun eine europäische Sicherheitsordnung aussehen, die unter Berücksichtigung der angeführten Kritikpunkte diesen Namen auch wirklich verdient und die einem „Meisterwerk der Vernunft“ zumindest nahe kommt? Soll die historische Chance, die sich aus der „Zeitenwende“ von 1989/90 ergeben hat, nicht völlig verspielt werden, muß  das Sicherheitssystem in und für Europa, wie wir es haben, endlich vom Kopf auf Füße gestellt werden. Die Militärallianz NATO, deren Mitglieder nur ein Zehntel der Staatengemeinschaft dieser Welt ausmachen, geben über vier bis fünf Achtel der Weltmilitärausgaben aus. Das sind nahezu 500 Milliarden US-Dollar. Es gelingt ihr gleichwohl nicht, Völkermord und Krieg in Europa zu verhüten. Was Europa dringend braucht, ist das regionale System Kollektiver Sicherheit, wie es schon der Parlamentarische Rat vor 50 Jahren forderte und wie es auch die UN-Charta als regionale Einrichtung vorsieht. Die europäische Sicherheitsordnung ruht dann auf einer Rechtsordnung, die im Ordnungsfall keiner weiteren Mandatierung bedarf, sie besitzt ausreichende und effiziente Instrumente der vorbeugenden Krisenprävention und der friedlichen und zivilen Streitbeilegung z.B. nach dem Grundsatz „Aggressor in einem bewaffneten Konflikt ist, wer sich dem Schiedsverfahren entzieht“; sie kann Aggressoren und Kriegsverbrecher ferner verfolgen und vor Gericht stellen und sie besitzt ausreichende militärische Erzwingungsmittel, die als ultima ratio nicht der politischen Willkür Tür und Tor öffnen, sondern Ordnungsrecht folgen und gegebenenfalls wieder herstellen - in Kurdistan genauso wie im Kosovo.  („An die Stelle von Intervention tritt Ordnungsrecht“).

 

Meine Damen und Herren, nach all dem Schrecklichen, das ich Ihnen als Zitate zugemutet habe, möchte ich mit dieser positiven Version des Grundgesetzes meinen Vortrag beenden. Ich danke Ihnen für Ihre Geduld und Aufmerksamkeit und freue mich auf die Diskussion.

 

 

 

*Vgl. bereits: Lutz, Dieter S., Frieden ist das Meisterwerk der Vernunft, Hamburger Informationen zur Friedensforschung und Sicherheitspolitik, Ausgabe 17/1996