Hamburger Informationen zur Friedensforschung und Sicherheitspolitik
Ausgabe 28/1999
Hamburg, Oktober 1999
Dieter S. Lutz
Frieden
-
Meisterwerk der Politik,
oder:
War der Kosovo-Krieg wirklich unvermeidbar?*
Vortrag
für den Südwestrundfunk (SWR-Fernsehen) am 27. Oktober 1999 in Baden-Baden
Meine Damen und Herren !
Das Jahr 1999 ist bzw. war das Jahr des Kosovo-Krieges. Lassen Sie mich
deshalb mit einer Geschichte aus dem Kosovo beginnen. Ich greife sie willkürlich
aus den vielen Meldungen der 78 Kriegstage heraus. In diesem Fall stammt sie aus
einer ARD-Reportage vom 9. Juni 1999 mit dem Titel „Kampfbereit und kompromißlos“.
Gegen Ende des Filmes stößt der Reporter auf eine Gruppe Flüchtlinge, unter
denen ein Mann besonders auffällt. Meine Damen und Herren, ich zitiere:
„
... Diese Gruppe wurde vor zwei Wochen aus dem Kosovo gejagt. Die Menschen
wirken apathisch. Ein Mann fällt uns besonders auf, weil er ständig weint.
.... Schließlich erzählt er seine unglaubliche Geschichte: Eine serbische
Patrouille hatte ein Kind gefangen und vor den Augen der Mutter aufgehängt. Die
Familie wurde davongejagt, durfte nicht an den Leichnam. Sie haben dann das Kind
in der Nacht heimlich abgeschnitten und die kleine Leiche von anderen Flüchtlingen
nach Albanien bringen lassen. Am nächsten Tag kommt ein serbischer Polizist,
ein früherer Nachbar in unsere Küche. Er nimmt den Deckel vom Topf und sagt:
Ja ihr Albaner seid Hungerleider. Ihr habt ja gar kein Fleisch in der Suppe. Und
er nimmt das Baby meiner Schwester aus der Wiege, schlägt es vor unseren Augen
tot. Dann hackt er Arme und Beine ab und wirft sie in die Suppe. Mit den Worten:
‘Jetzt habt ihr Fleisch’ verläßt er das Haus."
Eine
Geschichte jenseits der Vorstellungskraft. Sie läßt, wie die vielen
vergleichbaren Meldungen aus dem
Kosovo-Krieg an der Friedlichkeit und Friedensfähigkeit der Menschen zweifeln,
ja verzweifeln. Ich werde darauf zurückkommen.
Das Jahr 1999 ist bzw. war jedoch nicht nur ein Jahr des Kosovo-Krieges.
Es war auch ein Jahr bedeutender Jubiläen. Im April 1999 zum Beispiel jährte
sich zum fünfzigsten Male die Unterzeichnung des Nordatlantik-Vertrages. Das für
die Bundesrepublik zweifelsohne wichtigste Jubiläum fand jedoch am 23. Mai 1999
statt - die fünfzigste Wiederkehr der Verkündung des Grundgesetzes und in ihm
eingeschlossen ein Friedensgebot, wie es in den Verfassungen dieser Welt wohl
einmalig ist.
Lassen
Sie mich deshalb meinen Vortrag mit einem weiteren Zitat fortführen, das Sie
vermutlich alle kennen, zum Teil vielleicht noch persönlich erinnern:
"Seit 5.45 Uhr wird jetzt zurückgeschossen,
und von jetzt ab wird Bombe mit Bombe vergolten."
Mit dieser Lüge
Hitlers begann das Deutsche Reich den Zweiten Weltkrieg.
Angriff und
Verteidigung sind Siegerdefinitionen. Das verbrecherische Nazi-Regime wußte
dies für sich zu nutzen, als es am 1. September 1939 über Polen herfiel. Zehn
Jahre später zogen der Herrenchiemseer Konvent (1948) und der Parlamentarische
Rat (1948/49) die verfassungsrechtlichen Konsequenzen: Niemals wieder sollte
Deutschland einen völkerrechtswidrigen Krieg auch nur vorbereiten können.
Auf der 6.
Sitzung des Hauptausschusses des Parlamentarischen Rates am 19. November 1948
gab Carlo Schmid - einer der Großen der deutschen Sozialdemokratie - zu
Protokoll:
"Wir sollten unsere Meinung zum
Ausdruck bringen, daß in einem geordneten Zusammenleben der Völker ... Gewalt
nicht als nationaler Souveränitätsakt ausgeübt werden soll, sondern als Akt
des kollektiven Selbstschutzes aller Nationen, die dafür sorgen, daß auf der
ganzen Welt der Frieden erhalten bleibt und es Angreifern unmöglich gemacht
wird, den Frieden zu stören. ... Wer in dieser Welt hat denn je behauptet, er
treibe Kriegsrüstungen, um einen Angriffskrieg zu machen? Es hat noch niemand
etwas anderes gesagt, als daß seine Kriegsrüstungen dazu dienten, einen
Verteidigungskrieg vorzubereiten."
Die Lehren, die
der Parlamentarische Rat aus diesen und ähnlichen Überlegungen zog, finden
sich bis heute in einer ganzen Anzahl bemerkenswerter Grundgesetznormen. Diese
Normen, die in der Zusammenschau das Friedensgebot des Grundgesetzes bilden,
sollten der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland in bewußter Abkehr von
der kriegerischen Vergangenheit des Deutschen Reiches einen - wie es der
Abgeordnete der FDP und spätere Bundespräsident Heuss ausdrückte -
„exzeptionellen Charakter“ verleihen und einen wertgebundenen demokratischen
und friedlichen Staat konstituieren.
Ganz besonders
deutlich wird dieser Charakter in Artikel 26 Absatz 1 GG. Dort heißt es:
"Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht
vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören,
insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind
verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen."
Wie
weit Art. 26 reicht, beantwortet die Norm bei exakter wörtlicher Auslegung
selbst: Verboten ist nicht nur die Vorbereitung eines Angriffskrieges, sondern
jede beabsichtigte Handlung, die auch nur „geeignet"
ist, einen Angriffskrieg „vorzubereiten".
Die verbotene Friedensstörung selbst braucht also noch nicht eingetreten zu
sein, der Angriffskrieg noch nicht begonnen zu haben. Nach Art. 26 genügt
bereits die bloße „Eignung“. Es muß also nicht faktisch gestört werden
oder worden sein - bloße abstrakte Gefährdung genügt. Das Verbot der
Friedensstörung und des Angriffskrieges ist also in Wahrheit ein Verbot der
abstrakten Friedensgefährdung.
Um Mißverständnisse
zu vermeiden: Art 26 GG schließt militärische Verteidigung oder militärischen
Beistand nicht aus. Er errichtet aber - zu Recht, wie ich meine - mit Blick auf
die Vergangenheit eine hohe, sehr hohe Meßlatte.
Angriff und Verteidigung müssen zweifelsfrei sein. Er begründet ferner in der
Zusammenschau mit zahlreichen anderen Normen der Verfassung ein Friedensgebot,
das - wie bereits betont - dem Grundgesetz einen weltweit einmaligen Charakter
verleiht.
Folgt man dem
Grundgesetz - so scheint es - dann haben wir unsere Lektion aus der
kriegerischen Vergangenheit Deutschlands gelernt. Haben wir aber auch für alle
Zeiten unsere Lehren gezogen?
Tatsache ist, daß
nach 1949, in den Jahrzehnten also nach Verkündung des Grundgesetzes,
Verfassungsanspruch und -realität beginnen, wieder auseinander zu gehen.
Bedingt nicht zuletzt durch den Ost-West-Konflikt und das nukleare
Abschreckungssystem, ist im Laufe der Zeit von dem nachdrücklichen
Friedensoptimismus der Jahre 1948/49, von dem Vertrauen in die internationale
Ordnung und der Aufbruchstimmung der Verfassungsväter und -mütter wenig zu spüren:
Die Bereitschaft des Grundgesetzes, für eine Neuordnung der internationalen
Beziehungen tätig zu werden, degenerierte insbesondere unter der Kanzlerschaft
Adenauers zur realpolitischen Einordnung in traditionelle Machtbeziehungen; das
friedens- und sicherheitspolitische Gesicht der Bundesrepublik wurde auch zu
Zeiten der Ost- und Entspannungspolitik von Willy Brandt nicht von Rüstungsbegrenzung
und Abrüstung geprägt, sondern im Gegenteil von der weltweit höchsten Dichte
an Militär und Vernichtungspotential.
Vieles
von dem, was im Parlamentarischen Rat 1948/49 diskutiert und beschlossen wurde,
ist in den Jahren der Ost-West-Konfrontation bis heute verschüttet bzw. verdrängt.
Was
z.B. ist aus dem „Gewissen der Politiker“ geworden, die heute wieder über
den Einsatz von flächendeckenden Waffen wie Cluster Bomben beschließen und von
Kolateralschäden sprechen? In der Diskussion des Parlamentarischen Rates um ein
unbeschränktes Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung gab gerade der Hinweis
des Abgeordneten Eberhard auf die erzieherische Wirkung eines entsprechenden
Absatzes den Ausschlag für eine gemeinsame interfraktionelle Zustimmung.
Eberhard betonte:
„Ich glaube, wir haben hinter
uns einen Massenschlaf des Gewissens. In diesem Massenschlaf des Gewissens haben
die Deutschen zu Millionen gesagt: Befehl ist Befehl und haben daraufhin getötet.
... (Das Grundrecht auf KdV) kann eine große pädagogische Wirkung haben, und
wir hoffen, es wird sie haben. Denn es wird durch ihm in die
Gewissensentscheidung des einzelnen gelegt, ob er einen solchen Befehl für sich
gelten lassen will oder in anderer Weise dem Lande dienen will.“
Nochmals:
Vieles von dem Geist der Verfassungsväter und -mütter der Jahre 1948/49
scheint heute verschüttet. Wer unter den bundesdeutschen Regierenden kann oder
will sich heute zum Beispiel noch an die Bekräftigung des Verfassungskonvents
auf Herrenchiemsee vom 10. bis 25. August 1948 erinnern, wenn die
Friedensforschung immer wieder die Bildung eines Systems der Kollektiven
Sicherheit fordert, oder wenn sie auf Vorleistungen der Bundesrepublik drängt?
„Das deutsche Volk ist gewillt künftighin auf den Krieg als Mittel
der Politik zu verzichten und hieraus die Folgerungen zu ziehen. ... Nach der
einmütigen Auffassung des Konvents muß der Bund bereit sein, im Interesse des
Friedens und einer dauerhaften Ordnung der europäischen Verhältnisse in die
sich aus einem System kollektiver Sicherheit ergebenden Beschränkungen seiner
Hoheitsverhältnisse einzuwilligen. Zwar wird damit dem deutschen Volk eine
Vorleistung zugemutet. Nach dem, was im Namen des deutschen Volkes geschehen
ist, ist aber eine solche Vorleistung, die entsprechende Leistungen der anderen
Staaten im Gefolge hat, angebracht.“
Ob in den vier Jahrzehnten nach 1949 ein regionales System Kollektiver
Sicherheit tatsächlich möglich war, kann heute dahingestellt sein. Ost-West-
Konflikt, Kalter Krieg und nukleare Abschreckung standen vermutlich entgegen.
Mit der revolutionären Wende von 1989/90 sind Ost-West-Gegensatz und
Abschreckungssystem jedoch beseitigt bzw. verschwunden. Ein Jahrzehnt nach der
Zeitenwende ist die Gestalt der künftigen Sicherheitsordnung Europas aber
noch immer nicht geklärt, geschweige denn die Ordnung selbst gebaut. Die Folgen
sind Kriege und gewaltsame Konflikte - auch mitten in Europa - mit
Hunderttausenden von Toten, Verwundeten und Flüchtlingen.
„Der Krieg, der in der Geschichte der Menschheit immer ein Unglück
war, ist in den vergangenen Jahrzehnten, wenn ich so sagen darf, ein immer größeres
Unglück geworden."
Der dies sagte, war Roman Herzog. Also nicht irgendwer, sondern das
damalige Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Anlaß seiner Äußerung
war der Festakt zum 25jährigen Bestehen des Hamburger Friedensforschungsinstitutes
1996. Der Zeitpunkt dieser kritischen Äußerung datiert also nicht aus
den Jahren und Jahrzehnten des nuklearen Abschreckungssystems zwischen
Ost und West. Er liegt vielmehr sechs Jahre nach dem Endes des
Ost-West-Konfliktes, das heißt nach der sogenannten „Zeitenwende“ von
1989/90.
Nach Ansicht vieler ließen Ost-West-Konflikt und Kalter Krieg in den
Jahrzehnten nach 1945 die Verwirklichung einer dauerhaften Friedensordnung
nicht zu. Die Hoffnung der Menschen, ja das Versprechen der Politik zu Zeiten
des Ost-West-Gegensatzes aber war es, die großen existentiellen Probleme wie Krieg,
Hunger, Massenarmut oder Umweltverschmutzung
zu lösen, wenn nur erst einmal Abschreckungssystem und Nuklearkriegsgefahr
überwunden wären.
Entsprechend euphorisch waren die Erwartungen, die das Ende des
Ost-West-Konfliktes begleiteten. Heute, nur wenige Jahre später, sind
Euphorie und Hoffnungen jedoch verflogen, sieht die Realität in dramatischer
Weise anders aus. Keine der hochgesteckten Erwartungen hat sich nach 1990
wirklich erfüllt. Doch nicht genug: Erstmals seit Jahrzehnten herrschte über
viele Monate hinweg auch mitten in Europa Krieg- blutig und barbarisch, wie es
im zu Ende gehenden 20. Jahrhundert für Europa nicht mehr vorstellbar schien.
David Rieff hat deshalb seinem 1995 erschienenen Buch den provozierenden Titel
„Schlachthaus. Bosnien und das Versagen des Westens“ gegeben. In ihm
beschreibt
der in New York lebende politische Essayist seine Erfahrungen und Erlebnisse während
mehrerer Aufenthalte in den bosnischen Kriegszentren zwischen 1992 und 1994.
Sein Fazit: Der Krieg in Bosnien übertrifft an Härte und Grausamkeit alles,
was im „zivilisierten Europa“ für möglich gehalten wurde. Bosnien ist
ein Schlachthaus geworden. Wenn Europa, die USA und die Vereinten Nationen es
wirklich gewollt hätten, wäre der Vernichtungskrieg zu verhindern gewesen. So
aber ist in Bosnien ein Traum gestorben:
„Der Traum, daß die Welt ein Gewissen hat, ebenso wie der Traum, daß
es für die Schwachen wie für die Starken Gerechtigkeit gibt. ... Die
Niederlage ist total, die Schande ist vollbracht."
Müssen wir nach 1989 endgültig, wenn schon nicht akzeptieren, so doch
erkennen, daß Menschen im Grundsatz eben doch nicht friedlich sind, es
entwicklungs- und stammesgeschichtlich gesehen womöglich auch gar nicht sein
können?
„Wer sich auf freier Wildbahn in Kleingruppen seinen in gleicher Weise
organisierten Nachbarn gegenüber zu behaupten hat, also in territorialer
Konkurrenz ums Überleben kämpft," so der Hamburger Biologe Otto Kraus,
Präsident der Jungius-Gesellschaft, „würde unverzüglich scheitern, wenn er
sich an der Bergpredigt orientieren würde."
Mit den stammesgeschichtlich bedingten Folgen dieses seit vier
Millionen Jahren dauernden Überlebenskampfes werden die Menschen vermutlich
noch lange Zeit und immer wieder aufs Neue im Widerstreit mit sich selbst sein.
Diese Erkenntnis ist allerdings nicht neu. Der große Dichter Friedrich
Schiller legte sie bereits 1803/1804 dem mittelalterlichen Wilhelm Tell in den
Mund:
„Es kann der
Frömmste nicht in Frieden bleiben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt."
Sind wir also auf immer und ewig zum Krieg verdammt? Nüchtern
betrachtet, müssen wir es eingestehen: Menschen sind nicht friedlich.
Der amerikanische Psychiater Jonathan Shay, der mit einer Gruppe von
Veteranen aus dem Vietnamkrieg mit schweren posttraumatischen Persönlichkeitsstörungen
arbeitet, schreibt dazu:
„Angesichts solch
ungeheurer Schrecken, wie sie mit der Auflösung Jugoslawiens verbunden sind,
scheint ein wirklich dauerhaftes Ende aller Kriege ein unmöglicher Traum zu
sein, auf den nur ein Narr Zeit und Geld verschwenden würde. Schließlich war
die menschliche Geschichte stets von Kriegen begleitet. Vielleicht gehören
sie zum Wesen des Menschen. Ich verzweifele oft daran, ob es möglich ist, die
Phalanx der kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kräfte, die
den Krieg unterstützen, zu bezwingen."
Wer wäre durch diese Aussagen nicht erschüttert? Und doch beschreiben
sie das im Erbgut verankerte Aggressionspotential der Menschen vermutlich
zutreffend - ein Aggressionspotential, das sich bis zur blutrünstigen
Berserkerwut steigern kann, das aber auch ohne Raserei und Wut Menschen in
ihrer zivilisierten Existenz treffen und menschliche Werte wie Mitgefühl,
Mitleid und Moral grundlegend vernichten kann. Die folgende Szene ist hierfür
illustrativ. Sie wurde von dem Österreicher Wolfgang Niederreiter berichtet,
der in Bosnien-Herzegowina als Söldner diente. Christoph Santner hat sie 1995
unter dem Titel „Ich geh jetzt Rambo spielen“ veröffentlicht:
„Einige Tage sind wir dann in Mostar, wo ich unter anderem mitansehen
muß, wie ein Deutscher einem sechsjährigen moslemischen Buben eine Handgranate
zum Spielen gibt, bei der er schon den Ring abgezogen hat, die also scharf
gemacht ist. Ahnungslos hält das Kind die Granate in der Hand. ... Vierzig, fünfzig
Soldaten stehen in einem Sicherheitsabstand um diesen moslemischen Jungen herum
und sehen zu, was da geschieht. Sie klatschen und freuen sich. Ich kann mich nur
umdrehen und weggehen, weil ich gegen so viele Leute nichts unternehmen kann.
Hinter meinem Rücken höre ich den Knall der Explosion. Nach einer Stunde komme
ich wieder zurück, um zu sehen, was passiert ist. Ich finde die Überreste
des Kindes".
Wen würde nicht das Grauen packen? Wer wäre nicht zutiefst erschüttert?
Ich wiederhole mich, weil die Worte fehlen, die Sprache angesichts des
Schrecklichen an die Grenze ihrer Möglichkeiten stößt.
Aber es ist nicht nur die bloße „Unfriedlichkeit“, die uns am
Beispiel Jugoslawien entsetzt. Was in der zitierten Literatur - bewußt oder
unbewußt - mitschwingt, ist mehr als die bloße Skepsis bezüglich der
„Friedlichkeit“ der Menschen. Es ist vielmehr die Sorge über die grundsätzliche
„Friedensfähigkeit" der Menschen, ja der Menschheit überhaupt.
Was heißt das?
In der friedenspolitischen Diskussion gibt es einen Grundsatz. Dieser
allgemein anerkannte Friedensgrundsatz - in der Sprache der Akademiker heißt
er: Axiom -, lautet: Frieden ist kein Zustand, sondern ein Prozeß, der von
Menschen gemacht wird. Oder kürzer: „Frieden ist machbar“. Ein weiteres
Axiom ist, daß Menschen vernünftig bzw. vernunftbegabt sind. Aus den beiden
Axiomen „Menschen sind vernünftig“ und „Frieden ist machbar“ kann ein
Lehrsatz abgeleitet werden. Dieser Lehrsatz - in der Fachsprache: Theorem -
heißt: Menschen sind vernünftig und fähig, Frieden aktiv und auf Dauer zu
gestalten und zu gewährleisten. Das Friedenstheorem lautet also, kurz
zusammengefaßt: „Menschen sind friedensfähig“. Um Mißverständnissen
vorzubeugen, sei nachdrücklich betont, daß es nicht heißt: „Menschen
sind friedlich“, sondern „Menschen sind friedensfähig“.
Gänzlich neu ist dieses Theorem nicht. Es findet sich als Erkenntnis
bereits in den Werken des Königsberger Philosophen Immanuel Kant, dessen 250.
Geburtstages wir 1994 gedachten. Bei Kant heißt es: „Der Friede ist das
Meisterwerk der Vernunft.“
Wer Friedensdefinition und Friedenstheorem im angesprochenen Sinne
folgt, wird Friedenspolitik als einen (zweckgerichteten) Prozeß von
Entscheidungen und Aktivitäten verstehen, welcher der Verhütung von Gewalt,
insbesondere von Kriegen dient, gegebenenfalls zu ihrer Minimierung führt.
M.a.W.: Politik ist dann Friedenspolitik, wenn sie (zumindest vorrangig)
auf Vorsorge und Prävention ausgerichtet ist - sei es als
Ursachenbeseitigung, sei es als Eskalationsbekämpfung.
Dem Hohen Kommissar für Nationale Minderheiten der OSZE, dem
vormaligen Außenminister der Niederlande, Max van der Stoel, ist deshalb
uneingeschränkt zuzustimmen, wenn er die Konfliktprävention einschließlich
ihrer finanziellen Kostenvorteile betont:
„Es ist meine feste Überzeugung, daß Kapital, das in Konfliktverhütung
investiert wird (und ich sage absichtlich: 'investiert', nicht bloß
'ausgegeben'), gut und sinnvoll investiertes Kapital bildet. Denn Konfliktverhütung
ist preiswerter als friedenserhaltende Maßnahmen, und diese sind wiederum
preiswerter als ein Krieg."
Wie offensichtlich Max van der Stoel Recht hat, belegen zum Beispiel
Zahlen, die vom damaligen deutschen Außenminister Klaus Kinkel im Februar
1998 veröffentlicht wurden. Allein Deutschland habe - so Kinkel - seit dem Zerfall Jugoslawiens 20 Milliarden
D-Mark Hilfe für Bosnien-Herzegowina geleistet bzw. für militärische Maßnahmen
aufgebracht. Davon entfielen von 1991 bis 1998 rund 17 Milliarden D-Mark allein
auf die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen
Was hätte mit dieser gewaltigen Summe - vorbeugend und verhütend
eingesetzt - nicht alles Segensreiches bewirkt werden können! Im übrigen
auch im Interesse des von der Last der Aufnahme von ca. 400 000 Kriegsflüchtlingen
befreiten Deutschland.
Wenn aber Vernunft und sogar finanzielle Kosten für Konfliktverhütung
sprechen, Prävention gleichwohl auch nach 1989/90 bloßes Lippenbekenntnis
bleibt, so sind Zweifel an der grundsätzlichen Friedensfähigkeit der
Menschen mehr als angebracht. Ist das eingangs formulierte Friedenstheorem
etwa bloße Kopfgeburt aus dem akademischen Elfenbeinturm? Sind die Menschen
weder friedlich noch friedensfähig? Ist das Meisterwerk der Vernunft bloße
Illusion? Und aktuell gefragt: Trifft die Skepsis, die in dieser Aussage zum
Ausdruck kommt, auch auf den Kosovo-Krieg der NATO zu? Haben die Politiker
versagt? Waren die Entscheider und Akteure auch im Kosovo-Krieg nicht friedensfähig
im definierten Sinne, das heißt fähig, die Vernunft mit der Kunst des Möglichen
zu verbinden?
„Ich sehe keine Situation, in der
ich falsch entschieden hätte. .... Es gab nie wirklich eine Alternative, selbst
für die nicht, die diesen Krieg heftig kritisiert haben. ...“
Wer dies so
nachdrücklich sagt, ist Bundesaußenminister Fischer in einem Spiegel-Gespräch.
Nach eigenen Zweifeln befragt, bestreitet der Politiker sie vehement:
„ Nein, ich war mir immer sicher.“ ....
Meine Damen und
Herren! Stimmt das, was Fischer sagt: Gab es nie wirklich eine Alternative?
Wenn Sie vor
einigen Wochen den Film von Hubert Seipel über den Kosovo-Krieg im ZDF gesehen
haben, so werden Sie sich sicherlich an die Aussage vom ehemaligen General
Naumann, dem zweithöchsten NATO-General während des Krieges, erinnern. Ich
habe sie aufgeschrieben und möchte sie Ihnen vorlesen:
„Die UCK spielte im Grunde eine
Rolle, die uns den Erfolg des Herbstes 1998 kaputtgemacht hat. Sie stießen in
das Vakuum, das der Abzug der Serben hinterlassen hat, nach und breiteten sich
in einer Weise aus, die vermutlich niemand in irgendeinem unserer Staaten
akzeptiert hätte. Ich kann mir nicht vorstellen, daß in Deutschland akzeptiert
würde, wenn da irgendjemand, der meint sich gegen den Staat auflehnen zu können,
Straßensperren errichtet, Grenzposten, anfängt, Uniformen zu tragen, Waffen zu
schwenken. Wir würden das auch nicht tolerieren. Den Fehler hat die UCK
gemacht, daß sie das Vakuum füllte und dabei auch nicht zimperlich mit den
Serben umging.“
Auf was sich
General Naumann bezieht, ist der Zeitraum vom Herbst 1998 und insbesondere das
Milosevic-Holbrooke-Abkommen vom Oktober 1998.
Erinnern wir uns:
Mitte März 1998 schlossen der US-Unterhändler Holbrooke und der jugoslawische
Staatspräsident Milosevic ein Abkommen, das die Überwachung der Einhaltung der
UN-Resolutionen und deren dort angeführten Forderungen, nämlich
Waffenstillstand, Flüchtlingsrückkehr, Wahlen ermöglichen sollten.
14 Tage nach dem
Abkommen gab NATO-Generalsekretär Solana im Rahmen der Tagung des
Nordatlantikrates vom 27. Oktober 1998 folgende positive Einschätzung als
Presseerklärung ab:
„Erfreulicherweise kann ich nun berichten, daß in den letzten 24
Stunden mehr als 4000 Angehörige der Sonderpolizei aus dem Kosovo abgezogen
worden sind. Polizeikräfte und militärische Einheiten, die auch unter normalen
Umständen im Kosovo stationiert sind, ziehen sich nun mit ihren schweren Waffen
in die Kasernen zurück. Kontrollposten werden abgebaut. Darüber hinaus haben
die meisten Polizeikräfte und militärischen Einheiten, die normalerweise an
anderen Standorten in Jugoslawien stationiert sind, den Kosovo verlassen. Die
Sicherheitskräfte werden auf den Umfang abgebaut, den sie vor dem Ausbruch der
jetzigen Krise hatten.
Die
Kosovo-Albaner müssen die Resolutionen der Vereinten Nationen ebenfalls
einhalten und mit der internationalen Staatengemeinschaft zusammenarbeiten. Ich
fordere die bewaffneten Gruppen der Kosovo-Albaner auf, den von ihnen erklärten
Waffenstillstand aufrechtzuerhalten.“
Während
also Milosevic offensichtlich seinen Teil der Vereinbarung erfüllte, kann das
gleiche bedauerlicherweise nicht von der UCK gesagt werden. Die UCK nutzte die
Gelegenheit, um weite Teile des Landes zu besetzen, nicht ohne selbst wiederum
Greueltaten zu verüben. Das böse Wort „Nun knipsen wir die Serben aus“
kursierte zu jener Zeit.
Da
es sich bei den angeführten Informationen des NATO-Generalsekretärs um außerordentlich
wichtige Daten und Fakten zur Beantwortung der Frage der „Erforderlichkeit“
bzw. der Unabwendbarkeit des Krieges handelt, will ich an dieser Stelle der
kurzen Lagebeschreibung Solanas nochmals Äußerungen des seinerzeit zuständigen
deutschen Brigadegenerals bei der OSZE in Wien, Heinz Loquai, zur Seite stellen.
Ich zitiere:
„Es gab ein Problem, auf das anscheinend niemand vorbereitet war. Die
UCK, die sich an die Vereinbarungen nicht gebunden fühlte, rückte dort ein, wo
die Jugoslawen abgerückt waren. Von jugoslawischer Seite wurde wiederholt erklärt,
wenn die UCK weiterhin das geräumte Gebiet besetze, werde das zu Reaktionen führen.
Der deutsche Botschafter in Belgrad, Wilfried Gruber, appellierte an Bonn, den
deutschen Einfluß auf die Kosovo-Albaner geltend zu machen und den Worten auch
Taten folgen zu lassen.
...
Tatsächlich nahmen (aber) die bewaffneten Auseinandersetzungen nach einer Zeit
relativer Ruhe ab Mitte Dezember wieder zu. Sie liefen zumeist nach dem Muster
ab: Nadelstiche der UCK und unverhältnismäßig harte Reaktionen der
jugoslawischen Sicherheitskräfte. Zwar gelang es den OSZE-Beobachtern immer
wieder, vermittelnd einzugreifen. Sie konnten aber vor allem dort, wo sie nicht
ständig präsent waren, die Eskalation der Gewalt nicht verhindern. ... Am 20.
März 1999 war es dann soweit. Innerhalb von 8 Stunden verließen die
internationalen OSZE-Beobachter unbehindert von jugoslawischer Seite das Kosovo,
im Gefolge aller anderen Hilfsorganisationen. Rußland hatte sich bis zum Schluß
vergeblich für ein Verbleiben der Mission eingesetzt, weil sie der einzige
stabilisierende Faktor sei. Vier Tage später begann der Krieg. Die vorhandenen
Chancen für eine friedliche Lösung waren ungenutzt verstrichen.
Es
war jedoch lange vorher offensichtlich, daß der politische Fahrplan in Brüssel
und Washington geschrieben wurde. Fixpunkt dabei war der Gipfel in Washington
zur Feier des 50-jährigen Bestehens der Allianz. Auf dieses strahlende Ereignis
sollte nicht der Schatten eines ungelösten Kosovo-Problems fallen. Deshalb
schien es auch, vier Wochen vor dem Fest, höchste Zeit zu sein, entschlossen zu
handeln.“
Die
Einschätzung von General Loquai wiederum wird bestätigt durch eine Lageanalyse
des Auswärtigen Amtes vom 19. März 1999, erstellt also wenige Tage vor Beginn
des NATO-Bombardements am 24. März. In dieser Lageanalyse heißt es:
„Der Waffenstillstand wird von beiden Seiten nicht mehr eingehalten.
Serbische Streitkräfte nutzen zudem jede Gelegenheit, um im Gegenzug zu
kleineren Angriffen der UCK in größeren Gegenoperationen deren Stellungen
anzugreifen und möglichst auszuheben.
Im
Rahmen von lokalen Operationen der jugoslawischen Armee (VJ) gegen die UCK kam
es in den letzten Tagen auch wiederholt zu vorsätzlichem Beschuß von Dörfern.
Stets wurde zuvor die Bevölkerung zum Verlassen der Ortschaften aufgefordert,
was diese auch tat.
...
UNHCR
und KVM berichten übereinstimmend über eine systematische Vorgehensweise der
VJ bei der Zerstörung von Dörfern mit dem Ziel, durch gezielte Geländebereinigung
sämtliche Rückzugsmöglichkeiten für die UCK zu beseitigen. ... Die Zivilbevölkerung
wird, im Gegensatz zum letzten Jahr, in der Regel vor einem drohenden Angriff
durch die VJ gewarnt. Allerdings ist laut KVM die Evakuierung der Zivilbevölkerung
vereinzelt durch lokale UCK-Kommandeure unterbunden worden. Nach Beobachtungen
des UNHCR ebnet die VJ die Dörfer entgegen der Vorgehensweise im letzte Jahr
nicht völlig ein und zieht ihre Kräfte nach Beendigung der Aktionen rasch
wieder ab. Nach Abzug der serbischen Sicherheitskräfte kehrt die Bevölkerung
meist in die Ortschaften zurück. UNHCR schätzt, daß bisher lediglich etwa
2000 Flüchtlinge im Freien übernachten müssen. Noch ist keine Massenflucht in
die Wälder zu beobachten.
Von
Flucht, Vertreibung und Zerstörung im Kosovo sind alle dort lebenden Bevölkerungsgruppen
gleichermaßen betroffen.Etwa 90 vormals von Serben bewohnte Dörfer sind
inzwischen verlassen. Von den einst 14.000 serbisch-stämmigen Kroaten leben nur
noch 7000 im Kosovo.
Anders
als im Herbst/Frühwinter 1998 droht derzeit keine Versorgungskatastrophe.
Allerdings ist der Winter in die Region zurückgekehrt. In den Kampfgebieten
beeinträchtigen Sicherheitsgründe die Versorgung der Vertriebenen durch
Hilfsorganisationen. Sowohl die VJ als auch die UCK haben nach Beobachtungen des
UNHCR Hilfsorganisationen zurückgewiesen. KVM spricht eher von einem
Verteilungs- denn von einem Versorgungsproblem.“
Ich
weiß nicht, wie es Ihnen, meine Damen und Herren, geht, wenn Sie diesen
vertraulichen Bericht hören. Als ich die Lageanalyse das erste Mal gelesen
habe, war ich gelinde gesagt, erstaunt. Zum Beispiel darüber, daß die Albaner
von den serbischen Streitkräften vorab gewarnt werden und dann auch wieder in
die Dörfer zurückkehren können. Zum Beispiel auch darüber, daß von Flucht,
Vertreibung und Zerstörung im Kosovo alle dort lebenden Bevölkerungsgruppen
gleichermaßen betroffen sein sollen. Mein nächster Gedanke war: Warum wußte
ich dies alles bislang nicht? Und schließlich noch, daß das soeben Gelesene
doch wohl eher die Lagebeschreibung eines Bürgerkrieges oder eines bürgerkriegsähnlichem
Geschehens ist, mit all den einhergehenden Grausamkeiten und Verbrechen, nicht
aber ein zweifelsfreier Bericht über Völkermord, ethnische Säuberung und
systematische Vertreibung nur einer Seite Ich erinnere an dieser Stelle nochmals
an Art. 26 GG, der zweifelsfreie Gewißheit verlangt.
Mit
diesen Überlegungen sollen, ja dürfen die Verbrechen der Serben an den
Kosovo-Albanern keinesfall verniedlicht oder entschuldigt werden. Zum Zeitpunkt
der angeführten Lageanalyse belief
sich die Zahl der intern vertriebenen Kosovaren bereits auf 230.000 Menschen.
Weitere 170.000 Menschen hatten sich in die Nachbarländer (Albanien,
Mazedonien), nach Montenegro oder nach Westeuropa geflüchtet.
Aber
nochmals: „UNHCR und KVM berichten übereinstimmend über eine systematische
Vorgehensweise der VJ bei der Zerstörung von Dörfern mit dem Ziel, durch
gezielte Geländebereinigung sämtliche Rückzugsmöglichkeiten für die UCK zu
beseitigen ... Von Flucht, Vertreibung und Zerstörung Kosovos sind alle dort
lebenden Bevölkerungsgruppen gleichermaßen betroffen.
Was
ist die Schlußfolgerung? War vor diesem Hintergrund der NATO-Krieg wirklich
erforderlich, die Luftschläge tatsächlich unabwendbar? Ich meine nachdrücklich,
nein! Aber lassen Sie mich an dieser Stelle wiederum Brigadegeneral Loquai
zitieren:
„Vertreibungen und Flüchtlingsströme setzten ein, nachdem die
internationalen Organisationen das Kosovo verlassen und die Angriffe begonnen
hatten. D.h.. der Krieg verhinderte die Katastrophe nicht, sondern machte sie in
dem bekannten Ausmaß erst möglich. Die Frage, wie und warum die zweifellos
vorhandenen Chancen zum Frieden verspielt wurden, ist dabei nicht nur historisch
interessant. Sie ist wichtig für die zukünftige Gestaltung des Friedens in der
geplagten Region. Der Frieden wurde u.a. verspielt,
- weil
die meisten NATO-Staaten einseitig Partei gegen die Serben und für die
Kosovo-Albaner nahmen. Hierdurch stärkte und ermunterte man die UCK, und man förderte
selbst bei gemäßigten Serben den Eindruck,. daß die NATO ohnehin die Sache
der Albaner betreibe,
- weil
die Europäer den USA zu gefügig waren und den aufgebauten Zeitdruck hinnahmen,
ohne sich der allmählichen Militarisierung der Politik zu widersetzen.
- weil
die NATO glaubte, durch ihre Luftangriffe Milosevic innerhalb kurzer Zeit zum
Nachgeben zu zwingen und die Durchhaltefähigkeit eines diktatorischen Regimes
unterschätzte.“
Meine Damen und Herren!
Kann nach diesen Informationen und Analysen tatsächlich noch von der
Unabwendbarkeit des Kosovo-Krieges gesprochen werden? Oder gar von einem
Meisterwerk der Vernunft? Haben nicht vielmehr die Politiker versagt? Die
Antwort scheint mir im negativen Sinne offensichtlich.
Bedauerlicherweise gilt diese Kritik nicht nur für das Fallbeispiel
Kosovo, sondern auch für die gegegenwärtige Sicherheitsordnung, wie wir sie
haben, insgesamt. Die gegenwärtige Friedens- und Sicherheitsordnung in und für
Europa ist weder ein Meisterwerk noch und erst recht nicht eines der Vernunft.
Im Gegenteil! Die ungeschminkte Wahrheit lautet sogar: Das Sicherheitssystem in
und für Europa, das wir gegenwärtig haben, ist weit davon entfernt, einer
Sicherheitsordnung überhaupt auch nur nahe zu kommen. Es ist ineffizient,
fragmentiert, völlig überrüstet und wird nach meiner Ansicht von einer Reihe
von Widersprüchen und Paradoxien geprägt, ja beherrscht.
Zu diesen
Paradoxien gehört das vorrangige Setzen auf die Militärallianz NATO, also ein
System Kollektiver Verteidigung. Ein System kollektiver Verteidigung kann aber
ein System kollektiver Sicherheit nicht ersetzen. Es genügt auch nicht, wie es
das Bundesverfassungsgericht in einem paradoxen obiter dictum vom 12. Juli 1994
getan hat, die NATO einfach in ein System kollektiver Sicherheit
umzudeklarieren. Positiv formuliert heißt diese Kritik: Wer das obiter dictum
des Bundesverfassungsgerichtes als Auftrag versteht, wer die Pariser Charta von
1990 und die ihr nachfolgenden Diskussionen ernst nimmt, wer schließlich den
Epochenbruch von 1989 als einmalige Chance für Europa begreift, muß für
Europa mehr wollen als das NATO-Europa in der bisherigen Form. Dies heißt im übrigen
nicht, daß die NATO ihre bisherige Rolle mit Blick auf die transatlantischen
Beziehungen aufgeben oder verlieren muß.
Wie
muß nun eine europäische Sicherheitsordnung aussehen, die unter Berücksichtigung
der angeführten Kritikpunkte diesen Namen auch wirklich verdient und die einem
„Meisterwerk der Vernunft“ zumindest nahe kommt? Soll die historische
Chance, die sich aus der „Zeitenwende“ von 1989/90 ergeben hat, nicht völlig
verspielt werden, muß das
Sicherheitssystem in und für Europa, wie wir es haben, endlich vom Kopf auf Füße
gestellt werden. Die Militärallianz NATO, deren Mitglieder nur ein Zehntel der
Staatengemeinschaft dieser Welt ausmachen, geben über vier bis fünf Achtel der
Weltmilitärausgaben aus. Das sind nahezu 500 Milliarden US-Dollar. Es gelingt
ihr gleichwohl nicht, Völkermord und Krieg in Europa zu verhüten. Was Europa
dringend braucht, ist das regionale System Kollektiver Sicherheit, wie es schon
der Parlamentarische Rat vor 50 Jahren forderte und wie es auch die UN-Charta
als regionale Einrichtung vorsieht. Die europäische Sicherheitsordnung ruht
dann auf einer Rechtsordnung, die im Ordnungsfall keiner weiteren Mandatierung
bedarf, sie besitzt ausreichende und effiziente Instrumente der vorbeugenden
Krisenprävention und der friedlichen und zivilen Streitbeilegung z.B. nach dem
Grundsatz „Aggressor
in einem bewaffneten Konflikt ist, wer sich dem Schiedsverfahren entzieht“; sie
kann Aggressoren und Kriegsverbrecher ferner verfolgen und vor Gericht stellen
und sie besitzt ausreichende militärische Erzwingungsmittel, die als ultima
ratio nicht der politischen Willkür Tür und Tor öffnen, sondern Ordnungsrecht
folgen und gegebenenfalls wieder herstellen - in Kurdistan genauso wie im
Kosovo. („An die Stelle von
Intervention tritt Ordnungsrecht“).
Meine
Damen und Herren, nach all dem Schrecklichen, das ich Ihnen als Zitate zugemutet
habe, möchte ich mit dieser positiven Version des Grundgesetzes meinen Vortrag
beenden. Ich danke Ihnen für Ihre Geduld und Aufmerksamkeit und freue mich auf
die Diskussion.
*Vgl.
bereits: Lutz,
Dieter S., Frieden ist das Meisterwerk der Vernunft, Hamburger Informationen
zur Friedensforschung und Sicherheitspolitik, Ausgabe 17/1996