Seit 2013 wurden über 300 Chemiewaffeneinsätze in Syrien dokumentiert. Ungeachtet seiner internationalen Verpflichtungen hat das Land mit Unterstützung seiner Verbündeten die internationale Aufklärung der Einsätze systematisch behindert. Die Verurteilung eines syrischen Kriegsverbrechers durch ein deutsches Gericht auf Basis des Weltrechtsprinzips zeigt einen möglichen Weg auf, wie die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden können. Dieser Policy Brief empfiehlt der Bundesregierung

  • dem Weltrechtsprinzip als Grundlage für die Ahndung von Chemiewaffeneinsätzen international mehr Geltung zu verschaffen, und
  • innenpolitisch die an der Aufklärung und Ahndung beteiligten Institutionen besser auszustatten und zu verzahnen.

 

Zum IFSH Policy Brief geht es hier.