Ausschreibung

Sie interessieren sich für die Zusammenhänge von Friedensforschung und Sicherheitspolitik? Sie wollen sich weitere Kenntnisse und Kompetenzen in diesem Bereich aneignen, mit Expert*innen und Wissenschaftler*innen aus unterschiedlichen Fachdisziplinen zusammenarbeiten und lebenslange Netzwerke knüpfen? Mit dem Masterstudiengang Peace and Security Studies sind Sie auf dem richtigen Weg. Als bislang Einziger in Deutschland verknüpft er Fragen der Sicherheitspolitik und Sicherheitsforschung mit einer friedenswissenschaftlichen Perspektive.

In dem zweijährigen Masterstudium (Verkürzung möglich) erhalten Sie einen Überblick über sozialwissenschaftliche Grundlagen der Friedensforschung und Sicherheitspolitik. Sie beschäftigen sich u.a. mit konkreten Aspekten der Friedenssicherung, der Abrüstung, der Außenpolitik und aktuellen Konflikten in einzelnen Weltregionen.

Wir legen Wert auf forschungsbasiertes und praxisorientiertes Lernen und kooperieren eng mit anderen akademischen Einrichtungen aus dem In- und Ausland, die eine thematische Nähe zur Arbeit des IFSH haben. Die Studieninhalte sind interdisziplinär ausgerichtet: vermittelt werden Wissen und Kompetenzen an der Schnittstelle zwischen Sozialwissenschaften, Ethik, Rechtswissenschaften, Geisteswissenschaften und Naturwissenschaften.

Bewerber*innen benötigen 180 ECTS. Wer 240 ECTS aus vorherigen Studienabschlüssen vorweist, kann die Studiendauer auf ein Jahr verkürzen.


Allgemeine Informationen über den Studiengang


Für das Online-Bewerbungsverfahren sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Zulassungsantrag (STiNE-Online-Bewerbungsformular auf Deutsch)
  • Motivationsschreiben von maximal 8000 Zeichen (auf Deutsch oder Englisch), welches die Motivation und Eignung für das Studium anhand konkret benannter Interessen und Erfahrungen schildert und zudem darlegt, warum Sie speziell den MA „Peace and Security Studies“ am IFSH studieren wollen. Bitte erläutern Sie in dem Schreiben ggf. auch Brüche, Lücken oder andere Besonderheiten in Ihrem Lebenslauf, damit wir Ihre Situation besser verstehen und einordnen können.
  • Tabellarischer Lebenslauf (auf Deutsch oder Englisch)
  • Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlusszeugnis(se) oder aktuelles Transcript of Records mit Durchschnittsnote (auf Deutsch oder Englisch)
  • Nachweis für das Studium und die Prüfungen erforderlichen Kenntnisse der deutschen und der englischen Sprache
  • Deutschnachweis: 
    • Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache gemäß § 3 der Satzung der Universität Hamburg über die Zulassung zum Studium (Universitäts-Zulassungssatzung – UniZS) in der jeweils geltenden Fassung nachweisen.
    • Bewerber*innen, die einen ausländischen Hochschulabschluss haben, aber ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen ebenfalls einen Deutschnachweis erbringen (z.B. das Abiturzeugnis).
    • Eine Übersicht aller von der Universität Hamburg anerkannten Deutschzertifikate finden Sie unter www.uni-hamburg.de/deutschkenntnisse
  • Englischnachweis: 
    • Revised TOEFL Paper-delivered Test: mindestens 22 Punkte pro Fähigkeit (Reading, Listening, Writing)
    • TOEFL internet-based test (test date scores): 92 Punkte mit mindestens 22 Punkten pro Fähigkeit (Listening, Writing, Speaking, Reading)
    • International English Language Testing System (IELTS) – Academic: Overall Band Score mindestens 6.5 (Good Competent User) mit mindestens 6.0 pro Fähigkeit,
    • Cambridge Certificate of Advanced English (CAE),
    • Cambridge Certificate of Proficiency in English (CPE),
    • Cambridge Higher Business English Certificate (BEC)
  • Des Weiteren können folgende Nachweise anerkannt werden:
    • eine Hochschulzugangsberechtigung, die an einer englischsprachigen Einrichtung in einem Staat mit Englisch als offizieller Amtssprache absolviert wurde.
    • ein Hochschulabschluss in einem englischsprachigen Studiengang oder 
    • fünf Jahre Englischunterricht an einer deutschsprachigen Schule, nachzuweisen durch eine Hochschulzugangsberechtigung aus welcher die entsprechende Anzahl an Englisch Unterricht hervorgeht.
  • Nachweis(e) über auf dem inhaltlichen Feld des Studiengangs einschlägige Berufstätigkeit/Praktika und/oder ehrenamtliches Engagement

Das Bewerbungsverfahren für das akademische Jahr 2025/26 beginnt am 15. Februar 2025 und endet am 31. März 2025. Weitere wichtige Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.

Die Bewerbung läuft einzig über das Studieninfonetz – StiNE der Universität Hamburg. Bitte senden Sie uns keine E-Mails mit Anhängen.

Im November 2023 hat der Gemeinsame Ausschuss eine neue Prüfungsordnung beschlossen, die vorbehaltlich der Genehmigung durch das Präsidium gültig ist. Sobald die Veröffentlichung als Amtliche Bekanntmachung erfolgt ist, stellen wir die neue Fassung ein. Bis dahin orientieren Sie sich bitte bezüglich des Zulassungsverfahrens und des Studienablaufs an den Informationen auf unserer Homepage und den Seiten der Universität Hamburg.

Weitere Hinweise zu finanziellen Fragen, Stipendien und Unterkunft der Universität Hamburg finden Sie hier.