Der Atomwaffenverbotsvertrag ist seit 2021 in Kraft und verbietet seinen Mitgliedsstaaten die Produktion, den Besitz, die Nutzung sowie die Androhung der Nutzung von Atomwaffen.
Vorstellung von Forschungsergebnissen im UN-Hauptsitz in New York
Der Atomwaffenverbotsvertrag ist seit 2021 in Kraft und verbietet seinen Mitgliedsstaaten die Produktion, den Besitz, die Nutzung sowie die Androhung der Nutzung von Atomwaffen. Vertreter:innen der 69 Mitgliedsstaaten trafen sich Ende November 2023 bei den Vereinten Nationen in New York, um über den Status und die Zukunft des Vertrages zu beraten. Neben den Mitgliedsstaaten waren weitere Staaten als Beobachter anwesend, auch Deutschland. Die fünftägige Konferenz kam mit einer gemeinsamen Deklaration zu einem erfolgreichen Abschluss.
Aus dem IFSH-Forschungsbereich "Rüstungskontrolle und Neue Technologien" nahmen mit Franziska Stärk und Dr. Moritz Kütt zwei Wissenschaftler:innen an der Staatenkonferenz teil.
Dr. Moritz Kütt ist seit März 2023 Mitglied des Wissenschaftlichen Beratungsgremiums des Vertrages, der „Scientific Advisory Group“. Die Gruppe stellte während des Staatentreffens einen ausführlichen Bericht zum Status von Atomwaffen und den damit verbundenen Risiken, den Effekten von Atomwaffen und dem aktuellen Stand der Forschung zur Abrüstung vor. Dr. Moritz Kütt trug darüber hinaus in einer speziellen thematischen Sitzung Ergebnisse seiner Forschung allen Staatenvertreter:innen vor.
Franziska Stärk (unten im Bild neben Dr. Moritz Kütt) war als Beobachterin auf der Konferenz und konnte Interviews für ihr Dissertationsprojekt über intergenerationelle Gerechtigkeit und Nuklearwaffen durchführen.