Da IFSH begrüßt den erfolgreichen Abschluss der am 28. Mai in New York zu Ende gegangenen Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrags. Die Bedeutung des Abschlussdokuments liegt in der Tatsache begründet, dass die Vertragsparteien einem umfassenden und gemeinsam erarbeiteten Aktionsplan verbindlich zugestimmt haben, nachdem in den letzten 15 Jahren lähmender Stillstand in der nuklearen Abrüstung, dem Mittleren Osten und bei wichtigen Rüstungskontrollinitiativen zu verzeichnen war.
Insbesondere im Bereich der nuklearen Abrüstung können die Vertragsstaaten in Zukunft durch die 22 beschlossenen konkreten Aktionen wichtige Fortschritte auf den Weg bringen. Die Nuklearwaffenstaaten sind nun verpflichtet (Aktion 1), die Abrüstungsverpflichtung des Art. VI zu erfüllen, um das „Ziel einer Welt ohne Nuklearwaffen“ zu erreichen. „Alle Typen von Nuklearwaffen“, d.h. auch die sogenannten taktischen Atomwaffen, sollen reduziert und letztlich vollständig eliminiert werden (Aktion 3). Alle Staaten werden dazu aufgerufen, den notwendigen Rahmen für eine Welt ohne Nuklearwaffen zu schaffen.
Verhandlungen für eine Nuklearwaffenkonvention werden ebenfalls als weitere Möglichkeit genannt wie auch eine „Rahmenvereinbarung von getrennten, sich gegenseitig verstärkenden Instrumenten, unterstützt durch ein starkes Verifikationssystem“.
Die beschleunigte Einbeziehung „aller Typen von Kernwaffen“ „ungeachtet von Art und Stationierungsort“ ermöglicht die Berücksichtigung taktischer Nuklearwaffen (Aktion 5b), deren Abzug im Rahmen der NATO diskutiert wird. Bedauerlich ist die Tatsache, dass das Dokument diese Kategorie nicht gesondert hervorhebt und keinen Zeitrahmen für weitere Abrüstungsschritte setzt. Die Nuklearwaffenstaaten haben offensichtlich immer wieder erfolgreich weitergehende Vorschläge verhindert oder den Text durch einschränkende Formulierungen verwässert.
Die Arbeit der Genfer Abrüstungskonferenz soll ebenfalls wiederbelebt werden, notfalls durch eine vom UN-Generalsekretär einberufene hochrangige Konferenz (Aktion 7-9). Die Ratifikation des Teststoppvertrags (CTBT) muss vorangetrieben werden (Aktion 10-14).
Ein Verbot der Weiterentwicklung von Nuklearwaffen wurde hingegen leider nicht beschlossen. Der Abschnitt zur Nichtverbreitung verzeichnet zwar 24 Aktionselemente, enthält aber keine entscheidenden Neuerungen.
Obwohl der Iran und seine Nuklearambitionen hier nicht explizit genannt werden, ist eine Lösung dieser Problematik dringend geboten.
Der Abschnitt zur friedlichen Nutzung der Atomenergie (Aktion 47-64) trägt der Debatte um Nuklearsicherheit, Technologietransfer und -kooperation Rechnung. Ein Durchbruch ist bei dem abschließenden Abschnitt zur Schaffung einer von Massenvernichtungswaffen freien Zone im Mittleren Osten zu verzeichnen. Hier können durch die Einsetzung eines Beauftrag-ten („Facilitator“) durch den UN-Generalsekretär und eine Konferenz im Jahr 2012 in der Region erste verbindliche Schritte zur Implementierung einer solchen Zone erzielt werden. Die Beteiligung Israels an einem solchen Prozess ist dabei unerlässlich.
Die internationale Gemeinschaft hat mit dem Dokument einen verbindlichen Rahmen ge-schaffen, auf dessen Grundlage es – trotz weiterhin vorhandener Defizite und Formelkompromisse – möglich ist, durch die Elemente des Aktionsplans weitere Fortschritte im Bereich nuklearer Abrüstung und Nonproliferation umzusetzen, um dem Ziel einer Welt ohne Nuklearwaffen entscheidend näher zu kommen. Hervorzuheben sind dabei nicht nur die Staaten, die sich in New York aktiv dafür eingesetzt haben, sondern auch die Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich vor der Überprüfungskonferenz an dem Prozess beteiligt haben und in New York sehr belebend präsent waren.
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