Internationale Cybersicherheit: Workshop zum geplanten globalen Abkommen gegen Cyberkriminalität

Mehr internationale Kooperation gegen Cyberkriminalität ist dringend geboten. (c) pixabay

 

Das Zerstörungspotential krimineller Cyberattacken ist im vergangenen Jahr durch Angriffe auf Krankenhäuser, Verkehrsbetriebe und Energieversorger erschreckend deutlich geworden. Umso wichtiger ist eine Stärkung der internationalen Zusammenarbeit von Polizei und Strafverfolgungsbehörden. Welche Rolle könnten dabei die UN-Verhandlungen über eine Konvention gegen den kriminellen Missbrauch von Informations- und Kommunikationstechnologie spielen? Darüber diskutierten im Rahmen eines Workshops André Dornbusch (BKA), Louise Marie Hurel (Igarapé Institut) und Nnenna Ifeanyi-Ajufo (Universität Swansea). Eingeleitet und moderiert wurde die Diskussion von Mischa Hansel (IFSH). Der IFSH-Forschungsschwerpunkt „Internationale Cybersicherheit“ organisierte die Veranstaltung in Kooperation mit dem Auswärtigen Amt. Insgesamt nahmen mehr als 100 Vertreter*innen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Diplomatie, Politik, Zivilgesellschaft und Medien daran teil.

Mehr internationale Kooperation gegen Cyberkriminalität ist dringend geboten. Doch der Weg dahin ist steinig. So zeigten sich einige Teilnehmende skeptisch, ob die von Russland ausgegangene Initiative, die von Anfang an durch geopolitische Konflikte überschattet wurde, tatsächlich in ein globales Übereinkommen münden kann. Während der russische Entwurf inhaltsbezogene Delikte wie die Unterstützung von Terrorismus und Separatismus miteinschließt, wollen die USA, die EU-Mitgliedsstaaten sowie weitere Partner ein Abkommen auf Cyberkriminalität im engeren Sinne begrenzen. Darunter fällt etwa die Sabotage digitaler Systeme und Daten. Grundsätzlich wird zudem darüber gestritten, in welchem Umfang nichtstaatliche Akteure an den Verhandlungen teilnehmen dürfen. Die Beteiligung der Zivilgesellschaft ist jedoch ein wichtiger Baustein, um den Missbrauch eines Vertragswerks, etwa zur Unterdrückung der Meinungsfreiheit in autoritären Regimen, zu erschweren.

Eine weitere Herausforderung ergibt sich daraus, bestehende Standards und Verpflichtungen nicht zu untergraben. Mehrfach wurden in der Diskussion die praktischen Vorzüge der Budapest Konvention des Europarates deutlich gemacht. Dies beginnt bei einer einheitlichen Definition von Straftaten. Genauso wichtig angesichts der Flüchtigkeit digitaler Daten ist die schnelle grenzüberschreitende Beweissicherung sowie die Möglichkeit, Verkehrsdaten direkt von ausländischen Internetprovidern zu erfragen. Ein neues rechtsverbindliches Abkommen mit abweichender Terminologie könnte dazu führen, dass Staaten gegenläufigen Verpflichtungen unterworfen sind und ihre Kooperation daher einschränken. Andererseits bietet ein neuer, globaler Verhandlungsprozess die Chance einer echten Mitbestimmung auch für Länder des globalen Südens. Auch das internationale Capacity-Building könnte so gestärkt werden.

Insgesamt machte die Diskussion durchaus Hoffnung, dass ein an praktischen Erfahrungen orientiertes UN-Abkommen durchaus einen realen Beitrag zur globalen Cybersicherheit leisten kann. Zugleich wurde sichtbar, dass der Prozess der Umsetzung von Anfang an mitgedacht werden muss, um Missbrauchsrisiken zu vermeiden und um das internationale Capacity-Building neu auszurichten.