Kriminelle Cyberoperationen können nicht nur erheblichen gesellschaftlichen Schaden anrichten, sondern auch zu einer ernstzunehmenden Gefahr für den internationalen Frieden werden. Dies gilt insbesondere für sogenannte Ransomware-Attacken, also Angriffe auf digitale Systeme, die von nichtstaatlichen Akteuren in erpresserischer Absicht durchgeführt werden. Die Gefahr einer Eskalation im Cyberraum, aber auch eines „Spillovers“ in die „reale Welt“, ist groß. Da sich die Urheber*innen solcher Attacken in der Regel im Ausland befinden, können Polizei und Justiz im nationalen Rahmen nicht effektiv gegen sie ermitteln. Zudem werden sie häufig von Staaten gedeckt und instrumentalisiert, um politische Ziele verfolgen zu können.
Die UN-Verhandlungen über einen globalen Vertrag gegen Cyberkriminalität, die im Januar 2022 beginnen, sind eine Chance, dieser Form von Cyberkriminalität global entgegenzutreten. Wie aber sollte ein solches Regelwerk beschaffen sein, um einen echten Beitrag für den Friedensschutz zu leisten? Im neuen IFSH-Policy Brief machen die Autor*innen Mischa Hansel und Jantje Silomon eine Reihe von Vorschlägen: Erstens sollte ein globaler Vertrag zur Bekämpfung von Cyberkriminalität auf bereits bestehende und bewährte internationale Vereinbarungen, wie etwa die Budapest-Konvention des Europarats, aufbauen. Zweitens sollten damit Schutzlücken geschlossen und Eskalationspotenziale eingedämmt werden. Drittens sollte es Bestimmungen vorsehen, die repressive Regime daran hindern, das Abkommen unter dem Vorwand der Kriminalitätsbekämpfung für ihre politischen Ziele zu missbrauchen.
Hier geht es zum neuen Policy Brief
Eine gekürzte Fassung des Policy Briefs erschien als Gastbeitrag am 2. Januar 2022 in der Frankfurter Rundschau.