Mitgliedstaaten des Vertrags über das Verbot von Kernwaffen übernehmen wissenschaftliche Empfehlungen des IFSH und von Princeton-Forschern

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Vom 21. bis 23 Juni 2022 fand die erste Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags in Wien statt. Dr. Moritz Kütt, Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Forschungsprojekt ‚Rüstungskontrolle und Neue Technologien‘ am IFSH, und Zia Mian von der Princeton University hatten in den letzten Jahren wissenschaftliche Untersuchungen zu möglichen Terminfristen des Vertrags durchgeführt. Die Ergebnisse erschienen im „Journal for Peace and Nuclear Disarmement“ (Aufsatz 1, Aufsatz 2). In Wien legte Moritz Kütt auf dieser Grundlage den Mitgliedsstaaten seine Empfehlungen in einem Statement dar. Den Vertragsvorgaben zufolge musste die Konferenz diesen Juni über zwei separate Terminfristen entscheiden:
 
Erstens, eine Frist für die Zerstörung der Atomwaffen für Nuklearstaaten, die dem Vertrag zukünftig beitreten. Dazu untersuchten Mian und Kütt vergangene Demontageprozesse. Sie empfahlen den Mitgliedsstaaten die Einführung einer Frist von 10 Jahren mit der Option zur Verlängerung im Falle unerwarteter Schwierigkeiten.
 
Zweitens galt es, eine Frist zu definieren, die den Zeitraum für den Abzug von Kernwaffen aus Staaten bestimmt, die Kernwaffen anderer Länder beherbergen (wie zum Beispiel Deutschland). Hierzu analysierten Kütt und Mian fünf Fallstudien über den Abzug von Waffen in der Vergangenheit. Sie empfahlen eine Frist von 90 Tagen.
 
Die südafrikanische Delegation berücksichtigte die von den Forschern vorgelegten Informationen in ihrem Arbeitspapier für die Konferenz. Südafrika empfahl Fristen von 10 Jahren bzw. 90 Tagen. Beide Empfehlungen gehen auf die IFSH- und Princeton-Untersuchungen zurück und wurden von den Mitgliedsstaaten in Wien angenommen.

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