Neuer IFSH-Policy Brief: Grundrechtsschonende Sicherheit. Eine Freiheitskommission für Deutschland

 

Die Bundesregierung plant die Einrichtung einer sogenannten Freiheitskommission. Als unabhängiges Beratungs- und Expertengremium soll sie Gesetzesvorhaben aus dem Bereich der inneren Sicherheit bereits während ihrer Entstehungsphase begleiten und prüfen, ob sie mit den grundrechtlichen Freiheiten vereinbar sind. Dadurch sollen mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig aufgezeigt und verhindert werden. Die Freiheitskommission ist Teil eines Gesamtkonzepts der Ampel-Regierung, das das Verhältnis von Sicherheit und Freiheit neu austarieren soll.
Wie sollte die Freiheitskommission geschaffen sein, damit sie den formulierten Zielen und Ansprüchen gerecht werden kann?

Im neuen IFSH-Policy Brief entwerfen Reem Ahmed, Stefan Kroll und Isabelle Stephanblome ein Konzept für den Aufbau und die Struktur einer Freiheitskommission. Erstens sollte die Kommission institutionell so eingebunden sein, dass sie existierende Beratungs- und Kontrollstrukturen ergänzt und nicht ersetzt. Zweitens muss sie ein klar formuliertes Mandat haben. Drittens schließlich sollte sich in ihrer Zusammensetzung ein breit gefächertes Fachwissen widerspiegeln, so die Empfehlungen der Wissenschaftler:innen.   


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