Anlassbezogen veröffentlichen unsere Wissenschaftler:innen IFSH-Kurzanalysen zu tagesaktuellen Themen. Die Kurzanalyse richtet sich speziell an ein nicht-wissenschaftliches Publikum, das schnell und trotzdem profund informiert werden möchte.
Biowaffen in der Ukraine? Hintergründe zu den russischen Falschinformationen
Deutschland, Russland, Ukraine und die USA sind Mitglieder dieses Vertrags. Die NATO und mehrere westliche Staaten zeigten sich besorgt, dass Russland die Anschuldigungen als Vorwand dafür nutzen könnte, selbst chemische Waffen im Krieg gegen die Ukraine einzusetzen.
Worum geht es und wie ist die Situation einzuschätzen?
Informationen über biologische Aktivitäten in der Ukraine sind seit längerer Zeit schon öffentlich verfügbar, darunter auch solche über die Zusammenarbeit mit Deutschland und den USA. Gerade wenn man sie im breiteren Kontext des BWÜ und der internationalen Diskussionen um Biosicherheit betrachtet, unterstützen weder die bekannten Informationen noch die von der russischen Regierung vorgebrachten Argumente die Annahme, diese Aktivitäten seien illegal oder stünden in Zusammenhang mit biologischen Waffen. Die russischen Vorwürfe schließen dagegen an eine lange Reihe ähnlicher falscher Vorwürfe zu angeblichen Biowaffenaktivitäten an, die Moskau schon früher gegen die USA und andere Staaten vorbrachte. Auch wenn sie nicht zutreffen, sind solche Anschuldigungen gefährlich. Sie können zur weiteren Eskalation der Lage beitragen, Angst und Schrecken verbreiten oder den Boden für sogenannte „false flag“-Operationen bereiten, anhand derer Russland dann die Ukraine des Einsatzes biologischer Waffen bezichtigen könnte. Es ist daher wichtig, solchen grundlosen Beschuldigungen entgegenzutreten und sie zu widerlegen – auch, um das internationale Tabu gegen biologische Waffen zu stützen.
Biologische Waffen enthalten Mikroorganismen (wie z.B. Viren, Bakterien oder Pilze) oder natürliche Gifte, mit denen Menschen, Tiere oder Pflanzen geschädigt oder getötet werden sollen. Sie wirken unterschiedslos, d.h. sie treffen zivile und militärische Ziele gleichermaßen, und ihr Einsatz ist weltweit durch das humanitäre Völkerrecht und das Völkergewohnheitsrecht verboten. Ein Biowaffeneinsatz stellte somit, ebenso wie übrigens die Entwicklung und der Besitz biologischer Waffen, eine massive Verletzung internationaler Normen dar.
Stellen die russischen Vorwürfe eine neue Entwicklung dar?
Schon vor dem Krieg beschuldigte Russland die USA und die Ukraine, auf ukrainischem Gebiet eine Infrastruktur für die Herstellung biologischer Waffen zu unterhalten. Moskau warf den USA sogar vor, Biowaffen eingesetzt zu haben. Die Ursprünge dieser falschen Anschuldigungen reichen bis in die Zeit des Kalten Krieges zurück. Schon die UdSSR führte mehrere Desinformationskampagnen: Sie beschuldigte die USA, im Koreakrieg und in Afghanistan Biowaffen verwendet zu haben und behauptete in den 1980er Jahren, dass die USA das HI-Virus in Fort Detrick, einer Einrichtung zur militärischen Bioabwehrforschung, gentechnisch erzeugt hätten.
Die russischen Desinformationskampagnen nahmen ab Mitte der 1990er Jahren erneut an Fahrt auf, als Mitglieder des früheren sowjetischen Propaganda-Apparats Falschinformationen aus dem Kalten Krieg wieder aufgriffen. Moskaus falsche Beschuldigungen richteten sich damals zunehmend auf biologische Forschungseinrichtungen entlang der russischen Peripherie, die eigentlich der Verbesserung der öffentlichen Gesundheit dienten und dafür finanzielle Unterstützung der USA erhielten. Einige dieser Einrichtungen in Kasachstan, Georgien und der Ukraine gehörten früher zum umfangreichen und illegalen offensiven Biowaffenprogramm der Sowjetunion.
Ein zentrales Ziel der russischen Propaganda war das Lugar Center in Tiflis in Georgien. Das US-amerikanische Verteidigungsministerium hatte dieses Zentrum bis 2018 finanziell unterstützt. Die Finanzierung stammte von der Defense Threat Reduction Agency und wurde im Rahmen des Cooperative Threat Reduction Program geleistet. Unabhängige Beobachter*innen konnten das Zentrum 2018 besichtigen, und Faktenchecks zeigten, dass die Desinformationskampagne auf Verschwörungstheorien aufbauten. Obwohl das Lugar Center seine Arbeit sehr transparent macht, erhielt Moskau die Anschuldigungen gegen das Zentrum und seine Förderer weiter aufrecht.
Wie hat die internationale Gemeinschaft auf die Anschuldigungen reagiert?
Sowohl die direkt beschuldigten als auch andere Staaten haben sich gegen die russischen Vorwürfe bezüglich ukrainischer Biowaffenaktivitäten entschieden verwahrt. Am 11. März hielt der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) auf Antrag Russlands eine Dringlichkeitssitzung ab, bei der Moskaus Vorwürfe diskutiert wurden. Die Hohe Repräsentantin der VN für Abrüstungsfragen, Izimu Nakamitsu, erklärte, dass den Vereinten Nationen keine Biowaffenprogramme bekannt seien, und während der Sitzung wiesen die westlichen und andere Staaten die Vorwürfe einhellig zurück.
China hat zwar öffentlich die Bedenken Russlands bezüglich der von den USA unterstützen biologischen Einrichtungen geteilt, sich aber bisher dabei zurückgehalten, diesen offensive Biowaffenaktivitäten vorzuwerfen. Das chinesische Außenministerium warf allerdings am 8. März Fragen dazu auf, welcher Art die Forschung in den 336 biologischen Anlagen sei, die verteilt über 30 Staaten mit dem US-Verteidigungsministerium kooperieren.
Gibt es eine reale Basis für die Anschuldigungen?
Wie es bei Desinformationskampagnen häufig vorkommt, vermischt Russland belegbare Fakten mit Behauptungen und Unterstellungen, die einer faktischen Grundlage entbehren. Es gibt in der Ukraine biologische Forschungslabors, die aus US-amerikanischen und deutschen Regierungsmitteln unterstützt werden. In der Ukraine wird auch an gefährlichen Krankheitserregern geforscht. Allerdings ist biologische Forschung nicht mit Forschung an Biowaffen gleichzusetzen, selbst wenn es um Forschung mit gefährlichen Krankheitserregern geht. Forschungen für friedliche und vorbeugende Zwecke sind nach dem BWÜ ausdrücklich erlaubt. Diverse gefährliche Erreger z.B. von Milzbrand, Tularämie oder dem Krim-Kongo-Fieber sind in der Ukraine endemisch, d.h. sie kommen natürlicherweise vor. Die Forschung an solchen Erregern ist daher wichtig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, etwa für die Frühwarnung vor Krankheitsausbrüchen oder für die Entwicklung von Impfstoffen und Medikamenten. Solche Forschung weist daher für sich genommen nicht auf die Entwicklung biologischer Waffen hin. Dass in der Ukraine gefährliche Krankheitserreger bei Kriegsbeginn beseitigt wurden, damit sie nicht in russische Hände fallen, hat Russland als Zeichen illegaler Aktivitäten dargestellt. Allerdings wäre es vielmehr unverantwortlich gewesen, hätte die Ukraine solche Erreger an Ort und Stelle belassen und damit einen Kontrollverlust oder eine versehentliche Freisetzung im Zuge militärischer Angriffe in Kauf genommen.
Für seine Desinformationen nutzt Russland die komplexe Natur biologischer und biotechnologischer Forschung aus. In beiden Bereichen gibt es sogenannte Dual-Use-Forschungen, die legitime Zwecke verfolgen, die aber auch als illegitime Aktivitäten fehlinterpretiert werden können. Solche Forschungen könnten zudem teilweise für kriminelle, bioterroristische oder Waffenzwecke missbraucht werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist daher ein hohes Maß an Transparenz bei biologischen Forschungsaktivitäten wichtig. Gleichzeitig bedarf es hoher Labor- und Biosicherheitsstandards, ein Bewusstsein für das Dual-Use-Potenzial sowie Maßnahmen der Risikominimierung, um die Konsequenzen von versehentlich oder absichtlich herbeigeführten Krankheitsausbrüchen einhegen zu können.
Die USA und Deutschland arbeiten jeweils gemeinsam mit der Ukraine an einer Reihe von entsprechenden Projekten. Die Aktivitäten der USA reichen zurück bis in die frühen 1990er Jahre, als Washington und Moskau nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion das Cooperative Threat Reduction Program initiierten. Im Rahmen dieses Programms arbeiteten beide Staaten gemeinsam daran, die Weitergabe von Waffen, Know-How und Technologie aus den früheren sowjetischen Nuklear-, Bio- und Chemiewaffenanlagen zu verhindern. Einige dieser Anlagen befanden sich in nun unabhängigen Nachfolgestaaten der UdSSR. Die Ukraine und die USA schlossen 2005 eine Folgevereinbarung ab. Schon im Jahr 2002 stellten auch die G8-Staaten (damals noch mit Russland) 20 Mrd. US-Dollar bereit, um Terrorismus mit und die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen zu verhindern. 2013 richtete Deutschland im Rahmen der G8/G7 Globalen Partnerschaft gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen ein eigenes Biosicherheitsprogramm ein, unter das auch die Kooperation mit der Ukraine fällt.
Die Maßnahmen richten sich in erster Linie auf die Stärkung des Gesundheitssystems und die Terrorismusprävention, aber sie tragen auch dazu bei, die Ziele des BWÜ umzusetzen. Die BWÜ-Vertragsstaaten haben Vertrauensbildende Maßnahmen (VBM) vereinbart, um die Transparenz in der biologischen Forschung zu erhöhen. Unter anderem werden dabei jährlich Informationen ausgetauscht zu Aktivitäten und Einrichtungen der biologischen Abwehrforschung und zur Impfstoffproduktion sowie zu Forschungseinrichtungen mit höchsten oder hohen Schutzstufen. Deutschland, Russland, die Ukraine und die USA haben alle bisher regelmäßig an diesem VBM-Austausch teilgenommen. Mit Ausnahme Russlands machen diese Staaten ihre VBM-Deklarationen auch freiwillig öffentlich zugänglich, während Moskau sie nur unter den BWÜ-Vertragsstaaten verteilt. In der jüngsten, 2021 abgegebenen VBM-Erklärung listet die Ukraine Informationen über neun staatlich finanzierte Forschungslabors auf und gibt darüber hinaus an, dass 95 Laboratorien auf einer niedrigeren Sicherheitsstufe (BSL-2) arbeiten (die für den Umgang mit biowaffen-fähigen Mikroorganismen ungeeignet ist). Außerdem gab Kiew an, kein Programm zur militärischen biologischen Abwehrforschung zu betreiben und nicht über Labors der höchsten Schutzstufe zu verfügen (die für Biowaffenforschung geeignet wären).
Weder die Existenz biologischer Forschung in der Ukraine noch die ausländische Förderung dafür waren also bisher geheim. Diese Aktivitäten werden transparent ausgeführt, verfolgen legitime Ziele und stehen im Einklang mit den internationalen Normen gegen biologische Waffen.
Warum ist das Thema wichtig, und was kann getan werden?
NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg warnte kürzlich davor, das Russlands Vorwürfe, die Ukraine habe biologische Waffen, als Vorwand für russische Chemiewaffenangriffe dienen könne. Immerhin erwiesen sich die Chemiewaffeneinsätze in Syrien als militärisch wirksam dabei, die Bevölkerung zu terrorisieren und den Widerstand der Assad-Gegner zu brechen. Russland unterstützt die syrische Regierung trotz deren wiederholter Verstöße gegen das Chemiewaffen-Übereinkommen (CWÜ) und hat vermutlich selbst chemische Kampfstoffe (Novichoks) für Attentate verwendet.
Die militärische Nützlichkeit von Biowaffen ist dagegen begrenzt. Das gilt insbesondere für Nahkampfsituationen wie derzeit in der Ukraine. Biowaffen wirken verzögert und sind zeitlich und räumlich schwer einzuhegen. Es wäre daher für die Ukraine nicht sinnvoll, biologische Waffen zu entwickeln, gerade auch angesichts der hohen politischen Kosten, die eine so schwerwiegende Normverletzung mit sich brächte. Für „false flag“-Einsätze sind biologische Angriffe allerdings gut geeignet, da ihre Urheber schwer zu identifizieren sind.
Falsche Anschuldigungen bezüglich der Entwicklung, des Besitzes oder Einsatzes von Massenvernichtungswaffen könnten, falls unwidersprochen, den Eindruck erwecken, dass die Tabus gegen Nuklear-, Bio- und Chemiewaffen nicht mehr gelten. Wird solchen Vorwürfen nicht begegnet, können sie zudem lange im Raum stehen und ein Eigenleben annehmen. So haben etwa verschwörungsgeneigte rechtsextreme Gruppen die russischen Anschuldigungen bereits aufgegriffen. Wie sich die Anschuldigungen langfristig auswirken, wird vor allem davon abhängen, wie die internationale Gemeinschaft darauf reagiert. Selbst wenn nicht alle russischen Vorwürfe widerlegt werden können, weil sie zu vage gehalten sind, kann eine entschiedene und einheitliche Zurückweisung durch andere Staaten ein starkes Signal senden, dass sie haltlos sind.
Biologische Waffen bieten Russland auch deshalb leichtes Spiel für Desinformation, da die Möglichkeiten zur Aufklärung begrenzt sind. Im Falle chemischer Waffen bietet das CWÜ verschiedene Mechanismen, um den vermuteten Einsatz oder andere Vertragsverstöße zu untersuchen. Diese Mechanismen haben sich in Syrien bewährt und könnten bei Bedarf auch in der Ukraine angewendet werden, wenn auch die Kriegssituation und die vermutlich geringe russische Kooperationsbereitschaft die Untersuchungen erschweren würden. Das BWÜ bietet dagegen keine vergleichbaren Untersuchungs- oder Verifikationsmöglichkeiten. Hegte Russland aber ernste Bedenken bezüglich der US-amerikanischen oder ukrainischen Vertragstreue, könnte es dennoch versuchen, das Thema innerhalb des BWÜ-Rahmens zu bearbeiten. Im Fall besonders schwerer vermuteter oder erwiesener Vertragsverstöße können die BWÜ-Vertragsstaaten gemäß Artikel VI des BWÜ den VN-Sicherheitsrat mit dem Problem befassen. Sie können zudem Verfahren zur Konsultation nach Artikel V des BWÜ anwenden, um Probleme jeglicher Art zu bearbeiten, die sich bei der Anwendung des BWÜ ergeben. Russland könnte also diese Verfahren nutzen, um seine angeblichen Bedenken zu bearbeiten. Auch die USA und die Ukraine könnten ihrerseits einen Konsultationsprozess anstoßen.
Falls ein Biowaffenangriff in der Ukraine vermutet würde, könnte der VN-Generalsekretär den seit den 1980er Jahren bestehenden Mechanismus zur Untersuchung vermuteter Chemie- und Biowaffenangriffe (UNSGM) aktivieren. Dieser Mechanismus kam zuletzt 2013 in Syrien zur Anwendung, um mögliche Chemiewaffenangriffe einschließlich des massiven Sarin-Angriffs in Ghouta bei Damaskus zu untersuchen. Er steht allen UN-Mitgliedern zur Verfügung und kann auf Ersuchen eines Mitgliedsstaats ausgelöst werden. Untersuchungen in einer akuten Kriegssituation stellen zwar eine verstärkte Herausforderung dar, sind aber, wie das Beispiel Syrien zeigt, durchaus machbar.
Es ist bezeichnend, dass Russland keinen der möglichen diplomatischen Wege gewählt hat, um die Fakten vor Ort zu ermitteln. Während es keinerlei glaubwürdige Hinweise gibt, die Moskaus Vorwürfe zu Biowaffenaktivitäten in der Ukraine stützen, weisen vielmehr zahlreiche Informationen darauf hin, dass diese Vorwürfe jeder Grundlage entbehren. Allerdings erhält der Krieg eine neue Dimension durch die bloße Möglichkeit, dass biologische oder chemische Waffen eine Rolle spielen können, sei es als Propagandamittel, „false flags“ oder in ‚klassischen‘ Einsätzen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, langfristig die internationalen Normen und Kontrollmittel bezüglich biologischer und chemischer Waffen zu stärken. Kurzfristig wäre die wichtigste Maßnahme, die russische Desinformation als solche offenzulegen und Russland eindeutig und entschieden zu vermitteln, dass jegliche Anwendung von Massenvernichtungswaffen ernste Konsequenzen nach sich zöge.
Über die Autor*innen
- Dr. Una Jakob ist wissenschaftliche Mitarbeiterin der Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) im Programmbereich Internationale Sicherheit. Zu ihren Forschungschwerpunkten zählen die Nichtverbreitung und Abrüstung biologischer und chemischer Waffen sowie biologische Sicherheit.
- Dr. Gunnar Jeremias ist Leiter der Interdisziplinären Forschungsgruppe zur Analyse Biologischer Risiken (INFABRI) und der BMBF-Nachwuchsgruppe BIGAUGE am Carl Friedrich von Weizsäcker-Zentrum für Naturwissenschaft und Friedensforschung an der Universität Hamburg (ZNF).
- Dr. Alexander Kelle ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Berliner Büro des Instituts für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH). Er forscht zur Proliferation und zum Verbot chemischer und biologischer Waffen.
- Prof. Dr. Thilo Marauhn ist Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen. An der Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) leitet er die Forschungsgruppe „Völkerrecht”. Seine Forschung konzentriert sich auf Humanitäres Völkerrecht, Internationale Strafgerichtsbarkeit, Menschenrechte, Abrüstung und Rüstungskontrolle.
- Dr. Oliver Meier ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Projekt Rüstungskontrolle und Neue Technologien am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH). Er beschäftigt sich vor allem mit Fragen der Kontrolle und Abrüstung von Massenvernichtungswaffen.
- Prof. Dr. Kathryn Nixdorff ist Professorin i. R. für Mikrobiologie und Genetik an der TU Darmstadt und beschäftigt sich seit mehr als 20 Jahren mit der Abrüstung biologischer Waffen, insbesondere mit der Rolle wissenschaftlicher und technologischer Entwicklungen in diesem Zusammenhang.
- Dr. Ralf Trapp ist ein unabhängiger Berater zu Fragen der Rüstungskontrolle chemischer und biologischer Waffen. Nach 13 Jahren bei der OPCW berät er unter anderem die Vereinten Nationen, die Europäische Union und die OVCW zu diesbezüglichen politischen, rechtlichen und wissenschaftlich-technischen Fragen.
- Barry de Vries ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Öffentliches Recht und Internationales Recht an der Justus-Liebig-Universität Giessen und assoziierter Forscher im Programmbereich Internationale Institutionen an der Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK).