Wissenstransfer: Dritte ressortgemeinsame Fortbildung zur Sicherheitssektorreform

Die Teilnehmer:innen der dritten ressortgemeinsamen Fortbildung zur Sicherheitssektorreform. (c) IFSH

 

Die Bundesregierung hat sich ehrgeizige Ziele für ihr Engagement im Bereich Frieden und Sicherheit weltweit gesetzt. Ein Kompass für dieses Engagement stellt die erst kürzlich verabschiedete “Nationale Sicherheitsstrategie“ dar. Eines dieser Ziele besteht darin, Partnerländer bei der Umsetzung von Reformen im Sicherheitssektor zu unterstützen. Diese sogenannte Sicherheitssektorreform (kurz: SSR) verfolgt das Ziel, leistungsfähige, demokratisch kontrollierte Sicherheitssektoren als wichtige Voraussetzung für Frieden, Sicherheit und nachhaltige Entwicklung, insbesondere in fragilen und von Krisen betroffenen Staaten, zu erreichen.
Hierbei zielt die SSR darauf ab, diese Sicherheitsinstitutionen einer zivilen Kontrolle zu unterstellen und dabei gleichzeitig im Sinne des Konzepts der menschlichen Sicherheit einen Fokus auf Rechtsstaatlichkeit, Transparenz und Menschenrechtskonformität zu legen. Entsprechend kommt neben den klassischen Sicherheits- und politischen Akteuren ebenfalls zivilgesellschaftlichen Akteuren, Nichtregierungsorganisationen und Medien eine zentrale Rolle in SSR-Prozessen zu. Innerhalb der Bundesregierung sind verschiedene Ministerien im Bereich SSR aktiv, insbesondere das Auswärtige Amt (AA), das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das Verteidigungs- (BMVg) sowie das Innenministerium (BMI).

Um das ressortübergreifende Handeln in diesem Feld besser abzustimmen, hat die Bundesregierung 2019 eine „Ressortgemeinsame Strategie zur Unterstützung der Sicherheitssektorreform (SSR) im Kontext von Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung“ erarbeitet. Hierin identifiziert sie zum einen politische Ziele, Handlungsfelder und Instrumente, zum anderen werden auch Maßnahmen zur Stärkung des ressortgemeinsamen Ansatzes festgelegt. Als ein Baustein dessen wurde das IFSH von der Bundesregierung damit beauftragt, eine ressortgemeinsame Fortbildung zum Themenkomplex SSR mit eben jenen Zielen zu planen und durchzuführen.

Nachdem die Fortbildung bereits im März 2021 und im August 2022 stattfand, wurde nun vom 04.09 bis 08.09.2023 die dritte ressortgemeinsame Fortbildung dieser Art durchgeführt. Die fünftägige Veranstaltung wurde von Jessica Noll und Philipp Neubauer im Rahmen des Projekts Forschungs- und Transferstelle Sicherheitssektorreform SSR Hub konzipiert und in Zusammenarbeit mit der Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS) in deren Räumlichkeiten in Berlin/Pankow umgesetzt. Auch vor dem Hintergrund aktueller geopolitischer Entwicklungen (Russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine, Entwicklungen in der Sahelregion, globale Systemrivalität) bot das Training seinen Teilnehmenden aus diversen Ressorts und anverwandten Arbeitsfeldern die Möglichkeit zur tiefergehenden Auseinandersetzung mit verschiedenen Facetten der SSR. Maßgeblich angereichert wurde der Kurs durch Expertisen zahlreicher nationaler und internationaler Fachleute aus Praxis und Wissenschaft. Im Rahmen von Paneldiskussionen, Vorträgen, Gruppenarbeiten und praktischen Szenario-Übungen vertieften die Teilnehmenden ihr Verständnis für Analyse, Planung, Umsetzung und Evaluierung von Maßnahmen im Kontext der Sicherheitssektorreform und konnten darüber hinaus Möglichkeiten zum direkten Austausch und Netzwerken nutzen.

Mehr über die Forschungs- und Transferstelle SSR-Hub am IFSH erfahren Sie hier.