Atomwaffenverbotsvertrag

Im Januar 2021 ist der Vertrag über das Verbot von Kernwaffen (englisch: Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons) in Kraft getreten. Er verbietet seinen Mitgliedern unter anderem die Entwicklung, das Testen, die Produktion, den Besitz sowie den Einsatz oder die Androhung eines Einsatzes von Kernwaffen. Ein Jahrzehnt nach Abschluss des New START-Vertrags ist der Verbotsvertrag das einzige neue Abkommen im Bereich der nuklearen Abrüstung.
124 Staaten hatten den Kernwaffenverbotsvertrag 2017 verhandelt. Derzeit hat der Vertrag 51 Mitgliedsstaaten, darunter befindet sich allerdings kein einziger Kernwaffenstaat. Auch Deutschland und alle weiteren NATO-Staaten lehnen einen Beitritt bislang ab.

Mehrere IFSH-Mitarbeiter*innen arbeiten zu unterschiedlichen Aspekten des neuen Vertrages. Wir vergleichen die Positionen europäischer Staaten, untersuchen neue Möglichkeiten des Engagements von NATO-Staaten, bewerten und entwickeln Technologien für die Verifikation des Vertrages. Die IFSH-Expert*innen bringen ihre Forschungsergebnisse in nationalen und internationalen Debatten und Foren ein. Wir wollen die Öffentlichkeit sowie Entscheidungsträger*innen über die Rolle des Kernwaffenverbotsvertrags in der nuklearen Abrüstung informieren und aufzeigen, wie dieses Abkommen zu einer atomwaffenfreien Welt beitragen kann. 

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